Schweizer Gemüsebauern zeigen die Migros an
Die gelben Tiefpreis-Schilder sind in den Migros-Regalen nicht mehr zu übersehen. Doch was die Kundschaft freut und deren Portemonnaie entlastet, belastet zunehmend die Produzenten, namentlich die Früchte- und Gemüsebauern. Das jedenfalls sagt der Verein Faire Märkte Schweiz, der sich für die Interessen der hiesigen Landwirtschaft einsetzt.
Er hat deshalb am Mittwoch bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Anzeige gegen die Migros eingereicht, wie der Faire-Märkte-Schweiz-Präsident Stefan Flückiger gegenüber CH Media bestätigt. Streitpunkt ist das sogenannte Skonto-Regime der Migros, das nun seit rund 20 Jahren in Kraft ist. Ob die Wettbewerbshüter aufgrund der Anzeige eine Untersuchung starten, entscheiden sie erst nach einer eingehenden Prüfung.
Gemeinhin können Lieferanten ihren Kunden einen Rabatt gewähren, falls diese innerhalb einer zuvor festgesetzten Frist ihre Rechnung begleichen. Das heutige Migros-System hingegen entspreche keinem echten Skonto, sagt Flückiger. Vielmehr handle es sich hier um einen «pauschalen Abzug von 3 Prozent», bei dem im Gegenzug die Rechnungen innert 10 Tagen beglichen würden. Die Lieferanten hätten «weder Wahlfreiheit noch Verhandlungsspielraum». Die Folge sei ein «systematischer Margenverlust zugunsten der Migros-Gruppe».
Der Dialog ist gescheitert, nun ist die Weko am Zug
Flückiger erzählt, dass mehrere Lieferanten versucht hätten, die Skonto-Praxis anzupassen oder gar abzuschaffen. Sie drangen aber mit ihrem Anliegen nicht durch. Ebenso wenig wie Flückiger und seine Mitstreiter von Faire Märkte Schweiz. Sie wollten sich mit der Migros einvernehmlich einigen, hätten den Dialog gesucht. Doch ohne Erfolg. «Das ist für uns der Beweis, dass die Migros ihre Bedingungen unabhängig von der Zustimmung der Gegenseite durchsetzen kann.» Deshalb hätte er nun eine Klage bei der Wettbewerbskommission eingereicht.
In seiner Anzeige argumentiert der Verein Faire Märkte Schweiz, die Migros habe erstens eine marktbeherrschende Stellung. Denn die bei den Lebensmitteln dominante Position der beiden grossen Detailhändler Migros und Coop führe dazu, dass landwirtschaftliche Produzenten «faktisch nur über sehr eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten verfügen», wie es in der Anzeige heisst. Daraus ergebe sich eine «strukturelle Abhängigkeit».
Die Bauern hätten letztlich nur drei Absatzoptionen: Migros, Coop oder Dritte, welche jedoch weder hinsichtlich des Volumens noch der Logistik als gleichwertig angesehen werden könnten. Zweitens stellt der Verein einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung fest. Die Migros nutzt gemäss Anzeige die besagte «strukturelle Abhängigkeit» aus und erzwinge «unangemessene Geschäftsbedingungen».
Knapp 20 Jahre haben die Gemüse- und Früchtebauern die Migros-Skonto-Regel akzeptiert, wenn auch «zähneknirrschend», wie Flückiger ergänzt. Doch jetzt gehe das nicht mehr. «Die Produzenten können angesichts des allgemeinen Preisdrucks nicht mehr pauschal auf die 3 Prozent ihrer Einnahmen verzichten.» Dies entspreche einer jährlichen Einbusse für die Gemüse- und Früchtebauern von insgesamt rund 12 Millionen Franken. Die meisten von ihnen wollen für ihre Produkte den vollen Betrag, auch wenn dieser dann etwas später einbezahlt würde.
Mit ihren Namen wollen die Landwirte aber nicht hinstehen, weder gegenüber der Öffentlichkeit noch gegenüber der Wettbewerbskommissionen. «Aus Angst vor möglichen Repressionsmassnahmen», wie Flückiger betont.
Migros kämpft selber bei der Weko für tiefere Preise
Die Migros hat bisher keine offiziellen Informationen zu einem Verfahren bei der Weko, wie Sprecherin Prisca Huguenin-dit-Lenoir auf Anfrage sagt. Sie bezeichnet aber die Kritik von Faire Märkte Schweiz an ihren Vertragsbedingungen als nicht nachvollziehbar: «Diese sind seit Jahrzehnten Usus, rechtlich einwandfrei und in der Praxis bewährt», betont Huguenin-dit-Lenoir. Ein allfälliger Skonto sei Teil des Kaufvertrags und werde von den Lieferanten berücksichtigt. «Die Migros legt grossen Wert auf einen korrekten Umgang mit ihren Lieferanten und auf eine faire Preisgestaltung.»
Die Migros ist vielleicht gegenüber der hiesigen Landwirtschaft eine mächtige Abnehmerin, gegenüber internationalen Markenkonzernen hingegen dringt sie wiederum nicht durch – und hat sich deshalb auch schon an die Wettbewerbskommission gewandt. Aktuell hängig ist ihre Anzeige vom Januar 2025 gegen den deutschen Kosmetikriesen und Nivea-Hersteller Beiersdorf. Als Basis für die Anzeige dienen der Migros nun die neuen Kartellgesetzbestimmungen zum Missbrauch der «relativen Marktmacht», die seit Anfang 2022 in Kraft sind.
Konkret sollen die neuen Paragrafen unter anderem sicherstellen, dass internationale Konzerne gegenüber Schweizer Firmen ihre «relative Marktmacht» ausspielen und einen «Schweizer Preisaufschlag» verrechnen – und damit die hiesigen Konsumenten mit zu hohen Preisen schröpfen können.
Der häufigere Gang zur Weko ist ein Zeichen, dass der Preiskampf in der Schweiz an Intensität gewinnt. Im vergleichsweise tiefmargigen Detailhandelsgeschäft ist die Zeit der Geschenke vorbei.
Es ist auch nicht das erste Mal, dass sich Faire Märkte Schweiz an die Weko richtet. Im Juni 2025 hatte der Verein bereits eine vergleichbare Anzeige gegen Coop eingereicht. Die Wettbewerbshüter mussten sich jedoch inhaltlich erst gar nicht damit auseinandersetzen. Denn bereits im August konnte der Verein vermelden, dass Coop auf das von ihm kritisierte «Rückvergütungssystem» verzichten werde. (aargauerzeitung.ch)
Zudem sollen die «Verteidigungsrechte der Unternehmen» ausgebaut werden, wie der Bundesrat festhält. So muss das Sekretariat den Unternehmen spätestens 12 Monate nach Eröffnung der Untersuchung ein vorläufiges Ergebnis mitteilen. Das ist zwar häufig heute schon der Fall, nun ist es aber schriftlich festgehalten. (fv)
