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So will der Bundesrat die AHV langfristig finanzieren

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider spricht an einer Pressekonferenz zur Revision AHV 2030, am Mittwoch, 20. Mai 2026 in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Elisabeth Baume-Schneider an der Pressekonferenz von Mittwoch.Bild: keystone

So will der Bundesrat die AHV langfristig finanzieren

Mehr Mehrwertsteuer und länger arbeiten: Der Bundesrat legt zwei Varianten vor, wie er die Altersrenten künftig sichern will. Elisabeth Baume-Schneider bringt auch eine gute Nachricht mit.
20.05.2026, 14:2520.05.2026, 15:27
Anna Wanner / ch media

Das grösste Sozialwerk der Schweiz gerät schon dieses Jahr in Schieflage, weil es für die 13. AHV-Rente gut 4,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden muss. Ab 2030 gibt die AHV rund 1,9 Milliarden Franken mehr an Rentenzahlungen aus, als sie einnimmt. Bis 2035 wächst das jährliche Umlagedefizit auf 4,2 Milliarden Franken an. Der Bundesrat hat darum längst den Auftrag gefasst, die AHV langfristig zu stabilisieren.

Jetzt präsentiert die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider konkrete Massnahmen, wie das zu bewerkstelligen ist. Sie lassen sich grosso modo unter dem Begriff «Weiterarbeit fördern» zusammenfassen. Denn der trüben Aussicht zu Trotz: Abseits dieser Massnahmen steht eine Finanzierungslösung griffbereit. Die Bundesversammlung hat bereits heute einen Hebel in der Hand, um die Finanzen bis 2040 zu stabilisieren – und zwar mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente.

Entschieden ist das aber noch nicht. Der Showdown ist für die Sommersession traktandiert. Dann müssen sich die Räte auf eine Finanzierungslösung einigen. Welche es ist und ob sie am Ende in der Schlussabstimmung überlebt, ist noch alles andere als sicher.

Bundesrätin Baume-Schneider erhöht nun den Druck und zeigt auf, was ein Scheitern der Vorlage für die Zukunft bedeuten würde.

Was bedeutet ein Scheitern der Finanzierungsvorlage?

Die gute Nachricht zuerst: Ist die 13. AHV-Rente einmal finanziert, braucht es eigentlich keine zusätzlichen Geldspritzen mehr. Nur tut sich das Parlament schwer. Auf der einen Seite verlangen SVP und FDP strukturelle Massnahmen, um das Vorsorgewerk langfristig zu sichern. Das bedeutet vor allem: ein höheres Rentenalter.

Auf der anderen Seite stehen sich zwei Konzepte gegenüber, die beide in der Schlussabstimmung keine Mehrheiten finden könnten. Der Ständerat sieht eine Mischrechnung aus zusätzlichen Lohnprozenten (plus 0,3 Prozentpunkte) und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vor. Der Nationalrat will die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte bis 2033 befristen – um mit einer besseren Lösung ab 2030 Vorschub zu geben.

Wie reagiert der Bundesrat darauf?

Baume-Schneider präsentiert drei Varianten. Variante eins sieht keine zusätzliche Finanzierung vor. Das würde voraussetzen, dass sich das Parlament für eine langfristige Lösung für die 13. AHV-Rente zusammenrauft.

Variante zwei geht von einer befristeten Finanzierung der 13. AHV-Rente aus und verlangt nach einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte.

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider beantwortet ein Postulat, an der Sondersession des Nationalrates, am Mittwoch, 29. April 2026 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verzichtet auf scharfe Massnahmen - sofern das Parlament mitspielt.Bild: keystone

Scheitert das Projekt in der Sommersession, kommt Variante 3 zum Zug: die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,9 Prozentpunkte – oder eine Mischlösung mit Lohnprozenten.

Wieso ist ein höheres Rentenalter nicht dabei?

Der Bundesrat verzichtet bewusst darauf, das sogenannte Referenzalter in der AHV anzuheben. Die angestrebte Reform setzt auf Anreize, länger zu arbeiten und verzichtet auf Zwänge. Eine Tür lässt sich der Bundesrat aber offen. In der Medienmitteilung schreibt er: «Im Hinblick auf eine künftige Reform wird er verschiedene Modelle prüfen, die darauf abzielen, das Referenzalter anzupassen, und sich dabei auf die Arbeiten der zu diesem Zweck eingesetzten Expertenkommission stützen.»

Welche Anreize sind für längeres Arbeiten vorgesehen?

Der Bundesrat sieht mehrere Massnahmen vor.

  • Länger arbeiten soll auch nach 70 Jahren noch belohnt werden: Der Deckel fällt weg. So lässt sich die eigene AHV-Rente auch nach 70 noch aufbessern und der Rentenbezug entsprechend aufschieben.
  • Neue Kürzungs- und Erhöhungssätze sollen längeres Arbeiten weiter begünstigen.
  • Der Freibetrag wird von 16'800 auf 22'680 Franken pro Jahr angehoben. Das Einkommen wird bei der Berechnung der Rente somit stärker berücksichtigt.
  • Einschränkung der Frühpensionierung bei der Pensionskasse: In der beruflichen Vorsorge wird das Mindestalter für die Frühpensionierung schrittweise von heute 58 auf neu 63 Jahre erhöht - mit Ausnahmen bei Gesamtarbeitsverträgen oder Umstrukturierungen in Unternehmen. Doch auch in solchen Fällen ist eine Frühpensionierung erst ab 60 möglich.

Hat der Bundesrat noch andere Massnahmen vorgesehen?

Für Selbstständige mit hohem Einkommen will der Bundesrat den Beitragssatz angleichen, und zwar von 8,1 auf 8,7 Prozent. Zudem will er Unternehmen abstrafen, die statt Löhne überhöhte Dividenden auszahlen.

Wie viel Mehreinnahmen sollen die neuen Anreize generieren?

Der Bundesrat rechnet mit Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr.

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