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Im Fall des Tötungsdelikts vor dem Kaufleuten stehen heute drei Verdächtige vor Gericht.
Im Fall des Tötungsdelikts vor dem Kaufleuten stehen heute drei Verdächtige vor Gericht.
Bild: KEYSTONE
Mann niedergestochen und getötet

Der Kaufleuten-Mordprozess beginnt heute

Das Bezirksgericht Zürich befasst sich am Dienstag mit dem Tötungsdelikt vom Juli 2012 vor dem Club «Kaufleuten». Zentral ist die Frage, ob das Gericht die Tat als Mord einstuft oder als vorsätzliche Tötung.
24.06.2014, 06:5624.06.2014, 08:20
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Vor Gericht zu verantworten haben sich drei junge Männer. Für den knapp 23-jährigen Hauptbeschuldigten verlangt Staatsanwalt Michael Scherrer eine Verurteilung wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung. Er fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Verteidiger Valentin Landmann plädiert auf vorsätzliche Tötung, seinen Strafantrag stellt er vor Gericht. Die Hauptverhandlung ist auf zwei Tage angelegt.

Der Hauptbeschuldigte hatte am frühen Morgen des 15. Juli 2012 vor dem «Kaufleuten» in der Zürcher Innenstadt zwei Brüder mit einem Messer angegriffen. Der eine – er hatte in jener Nacht im Kaufleuten mit seinem Bruder und Freunden seinen 23. Geburtstag gefeiert – erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Der andere überlebte schwer verletzt.

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Der Mord vor dem Kaufleuten-Club hat eine Welle der Empörung ausgelöst.
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Bild: KEYSTONE
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Im Ausland verhaftet

Zur Tat war es gekommen, nachdem die Gruppe um das Geburtstagskind einen Streit des Beschuldigten mit anderen hatte schlichten wollen. Der spätere Täter fuhr in Rage mit dem Auto weg, kam eine halbe Stunde später mit einem Butterfly-Messer und zwei Kollegen zurück und stach die Brüder nieder.

Anschliessend flüchteten die drei. Noch in der Nacht setzte sich der Messerstecher ins Ausland ab, wo er zwei Wochen später verhaftet wurde.

Den beiden anderen Beschuldigten wirft die Anklage Gehilfenschaft zu Mord beziehungsweise Begünstigung vor. Der erste soll dem Hauptbeschuldigten kurz vor der Tat das Butterfly-Messer gegeben, der zweite nach der Tat als Chauffeur gedient haben. Im Gegensatz zum grundsätzlich geständigen Hauptbeschuldigten weisen die beiden jede Schuld von sich. (lhr/sda)

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