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Trotz gesetzlicher Erlaubnis werden in der Schweiz derzeit noch keine Heuschrecken als Lebensmittel verkauft. 
Trotz gesetzlicher Erlaubnis werden in der Schweiz derzeit noch keine Heuschrecken als Lebensmittel verkauft. 
Bild: shutterstock

Insektenfreunde müssen sich gedulden – Bewilligung für Krabbelfood fehlt

10.05.2017, 10:3010.05.2017, 15:07

Seit dem 1. Mai sind in der Schweiz drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: Grillen, Europäische Wanderheuschrecken und Mehlwürmer. Mehrere Unternehmen wollten sofort damit loslegen, die Krabbelsnacks an die Kundschaft zu bringen.

Dieses Vorhaben verzögert sich jetzt: Wie die Luzerner Zeitung berichtet, stehen schweizweit noch keine Insekten als Lebensmittel zum Verkauf. Der Grund dafür ist die fehlende Erlaubnis der Behörden.

Anbieter von Insektenfood wie Essento Food AG, Entomos AG oder der Grossverteiler Coop sitzen auf dem Trockenen. Sie alle hatten geplant, den Grossteil der Esswaren aus dem Ausland zu importieren. Dieses Vorhaben gestaltet sich nun schwieriger als erwartet.

Unser Food-Redaktor Oliver Baroni hat eine klare Meinung zum Krabbelfood

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlangt von ausländischen Firmen, dass sie die hierzulande geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen und von den Lebensmittelbehörden ihres Landes kontrolliert werden. Das ist derzeit aber nicht der Fall. Denn Insekten werden in den von der Branche ins Auge gefassten Importländern wie Holland, Belgien oder Dänemark als Lebensmittel nur toleriert, aber sind nicht gesetzlich erlaubt.

Die Alternative zum Import, die Eigenproduktion, ist ebenfalls noch nicht angelaufen. Urs Fanger, Geschäftsführer der Entomos AG, kritisiert die Behörden: «Für uns als Hersteller war die Zeit zu knapp bemessen, um alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen.» Das BLV habe die konkreten Richtlinien zur Produktion erst am 6. April publiziert, sagt Fanger in der «Luzerner Zeitung».

Das BLV wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Der Bundesrat habe sich Ende 2016 für die Zulassung von Insekten als Lebensmittel entschieden. Danach habe das BLV umgehend mit der Erarbeitung der nötigen Informationsgrundlagen begonnen. Alle hätten letztlich Neuland betreten, auch die Lebensmittelproduzenten, sagt ein BLV-Sprecher: «Das geht nicht von heute auf morgen». Wer in einen Mehlwurmburger, eine frittierte Wanderheuschrecke oder eine Grille mit Schokoladenüberzug beissen will, braucht also noch etwas Geduld. (cbe)

Krabbelküche: Insekten-Gerichte, die man uns schmackhaft machen will

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Krabbelküche: Insekten-Gerichte, die man uns schmackhaft machen will
quelle: essento / essento
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