Opfer von Asbest-Spätschaden haben bisher in der Schweiz erfolglos auf Entschädigung geklagt.
Weil die Krankheiten frühestens 20 Jahre nach dem Kontakt ausbrechen, ist die 10-jährige Verjährungsfrist längst abgelaufen, wenn die Opfer klagen wollen.
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis in einem Urteil als unzulässig beurteilt hat, könnte es für betroffene Unternehmen und die Suva zur Klagewelle kommen.
Nach der Einschätzung des Anwalts eines Opfers gibt es noch 1000 bis 2000 Fälle von betroffenen, die nun klageberechtigt wären.
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