Bundesanwaltschaft klagt Pyro-Werfer an

Bundesanwaltschaft klagt Pyro-Werfer an

31.03.2017, 16:20

Ein heute 23-jähriger Fan des FC St. Gallen muss sich nach Pyro-Würfen im Stadion des FC Luzern vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der Mann hatte bei Spielbeginn zwei Rauchkörper und zwei Knallpetarden auf das Spielfeld geworfen.

Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien einreicht, wie sie am Freitag mitteilte. Die Vorwürfe lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Pyrowurf bei Spielbeginn

Dem jungen Schweizer war es am 21. Februar 2016 gelungen, für das Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen pyrotechnische Gegenstände in die swissporarena in Luzern zu schmuggeln. Die Luzerner Polizei konnte ihn kurz nach dem Fussballspiel anhand von Aufnahmen von Überwachungskameras ermitteln. Diese zeigten, dass der damals 22-Jährige die Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen hatte.

Ein damals unbeteiligter, 48-jähriger Mann, der sich auf der Sitztribüne neben dem Gäste-Fansektor befand, erlitt dabei Verletzungen am Gehör. Er erlitt einen massiven Hörverlust auf mindestens einem Ohr und musste operiert werden. Gemäss Bundesanwaltschaft wurde er «nachhaltig verletzt».

100 Kilogramm Sprengstoff zuhause

Bei der Hausdurchsuchung im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand die Polizei rund 100 Kilogramm diverses, pyrotechnisches Material, wie die Luzerner Polizei im März 2016 meldete. Die Luzerner Staatsanwaltschaft leitete damals eine Untersuchung wegen Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung ein.

Gemäss Bundesanwaltschaft hat der St. Galler Fan in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen. Sie erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss.

Bundesstrafgericht urteilt

Der Beschuldigte wird sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen. Für die schwere Körperverletzung kann er gemäss Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren oder eine Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen verurteilt werden. Für die Sachbeschädigung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

Und wer «vorsätzlich und in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoffe oder giftige Gase Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt», wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Bis zu einem Urteil gilt für den jungen Mann die Unschuldsvermutung.

Der FC Luzern verlor damals das Spiel vor heimischem Publikum gegen den FC St. Gallen mit 0:1. Es war die dritte Niederlage der Luzerner in Folge trotz druckvollem Angriffsspiel. Ein eher harmloses St. Gallen hatte damals auf Defensive gesetzt und eine Konterchance zum Sieg genutzt. Luzern war zudem ein Penalty verwehrt worden. (sda)

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