Die Freiburger Staatsanwaltschaft klagt einen ehemaligen Kantonsangestellten wegen des mutmasslichen Diebstahls von 239 Computern aus den Beständen des Kantons des gewerbsmässigen Diebstahls an. Er soll 237 Computer entgegengenommen und davon 233 weiterverkauft haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten bedingt auszusprechen. Der mutmassliche Komplize des Haupttäters wird der gewerbsmässigen Hehlerei und des gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Für ihn beantragt die Freiburger Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Das teilte die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit, nachdem sie die Strafuntersuchung in dieser Affäre abgeschlossen hatte. Die beiden Angeklagten müssen sich vor dem Strafgericht des Saanebezirks in Freiburg verantworten. Sie sind geständig.
Der mutmassliche Computerdieb war Kadermann im Amt für Informatik und Telekommunikation des Kantons Freiburg, sein mutmasslicher Komplize führte ein Geschäft für Drucker. Er wusste laut der Anklage um die deliktische Herkunft der Computer. Die Männer sollen rund 170'000 Franken durch den Verkauf der Computer verdient haben; den Schaden für den Staat beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 250'000 Franken. (oku/sda)