Zuwanderung: Schweiz hat Kroatien-Protokoll unterzeichnet

Zuwanderung: Schweiz hat Kroatien-Protokoll unterzeichnet

04.03.2016, 10:48

Die Personenfreizügigkeit soll auf Kroatien ausgeweitet werden. Staatssekretär Mario Gattiker hat am Freitagvormittag in Brüssel das entsprechende Zusatzprotokoll unterzeichnet. Das bestätigte die Schweizer EU-Mission in Brüssel.

Die Unterzeichnung war seit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 blockiert. Nun zeichnet sich bei deren Umsetzung eine Lösung ab, die Probleme bei der Personenfreizügigkeit können möglicherweise gelöst werden. Darum hat sich der Bundesrat entschieden, das Protokoll doch zu unterzeichnen.

Ratifizierung unter Druck

Er ist unter grossem Zeitdruck. Denn die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist 2014 mit dem Forschungsabkommen Horizon 2020 verknüpft worden, das für die Schweizer Forschung von eminenter Bedeutung ist. Als provisorische Lösung handelte der Bundesrat damals einen teilweisen Anschluss aus.

Der Schweiz winkt sogar die volle Assoziierung, jedoch nur, wenn das Kroatien-Protokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist. Andernfalls fliegt die Schweiz definitiv aus der europäischen Forschungszusammenarbeit. Nun könnte der Ratifizierungsprozess aber noch gerade rechtzeitig abgeschlossen werden.

Kein SVP-Referendum

Der Nationalrat will das Geschäft schon in der Sondersession im April behandeln, der Ständerat wäre dann im Sommer an der Reihe. Möglicherweise gibt es nicht einmal ein Referendum gegen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die SVP jedenfalls wird keine Unterschriften sammeln.

Das sagte Parteipräsident Toni Brunner gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Die SVP werde sich auf die Kernfrage konzentrieren. Das sei die Umsetzung des Verfassungsartikels für die Begrenzung der Zuwanderung. Die Kroatien-Frage sei ein «Nebenkriegsschauplatz», sagte Brunner.

Seine Vorschläge, wie der neue Verfassungsartikel umgesetzt und die Zuwanderung künftig gesteuert werden soll, legt der Bundesrat voraussichtlich ebenfalls am Freitag vor. Die Masseneinwanderungsinitiative verlangt, dass Inländer bei der Stellenbesetzung Vorrang haben und dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten steuert.

Beides verträgt sich nicht mit der Personenfreizügigkeit. Dieses Abkommen, das Teil der Bilateralen I ist, will der Bundesrat aber nicht aufs Spiel setzen. Der wirtschaftliche und politische Schaden für die Schweiz wäre seiner Meinung nach zu gross.

Er hat nun lange darum gerungen, die neue Verfassungsbestimmung zur Zuwanderung und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU unter einen Hut zu bringen. Im vergangenen Dezember kündigte er an, eine Schutzklausel einzuführen, mit der sich die Zuwanderung unter bestimmten Umständen einschränken liesse.

Warten auf die Briten

Diese Lösung möchte er im Einvernehmen mit der EU innerhalb des Regimes des Freizügigkeitsabkommens umsetzen. Dieses erlaubt Einschränkungen bei schweren wirtschaftlichen oder sozialen Problemen. Dass die Schweiz unter solchen leidet, dürfte gewissen Mitgliedstaaten schwer zu verkaufen sein. Ausserdem hat die EU ihre eigenen Probleme, darunter der drohende Austritt Grossbritanniens.

Offizielle Verhandlungen gab es bisher nicht. Es dürfte den Pragmatikern in Brüssel zu verdanken sein, dass der Schweiz immerhin sogenannte Konsultationen zugebilligt wurden. Im Lauf dieser Gespräche ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Schutzklausel die erfolgversprechendste Lösung ist.

Bis das «Brexit»-Referendum am 23. Juni über die Bühne gegangen ist, darf die Schweiz aber mit keinerlei Zugeständnissen der EU rechnen. Es wird dem Bundesrat daher möglicherweise nichts anderes übrig bleiben, als dem Parlament die Schutzklausel vorerst ohne den Segen Brüssels vorzulegen. Eine einvernehmliche Lösung will er dem Parlament nachreichen, sobald eine solche vorliegt. (sda)

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