Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen machen von der neuen Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Soforthilfe zu beantragen. Bis am Freitag gingen rund 150 Anfragen ein, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Seit Anfang Woche können Gesuche eingereicht werden.
Luzius Mader, stellvertretender Direktor im Bundesamt für Justiz (BJ) und Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, schuf einen Ausschuss für die Bearbeitung der Gesuche, wie das BJ am Freitag in einem Communiqué mitteilte.
Erste Auszahlungen sind im September geplant. Vorgesehen sind einmalige Beiträge in der Höhe von 4000 bis 12'000 Franken. Erhalten sollen das Geld Menschen, deren persönliche Integrität durch eine fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden ist und die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Der von Privaten, der öffentlichen Hand und Institutionen unterstützte Soforthilfefonds soll über 7 bis 8 Millionen Franken verfügen. Er ist eine Übergangslösung bis zur definitiven Regelung mit einem Solidaritätsfonds. Dieser benötigt gesetzliche Grundlagen, die laut BJ in drei bis vier Jahren geschaffen sein sollen.
Zu den Betroffenen gehören Verdingkinder, die bei Bauern untergebracht wurden und teilweise unter misslichen Bedingungen hart arbeiten mussten. Dazu kommen Menschen, die von Behörden gegen ihren Willen in Heime oder Strafanstalten eingewiesen wurden oder aber zwangsweise sterilisiert wurden oder ein Kind abtreiben mussten.
In Deutschland bewegten sich die individuell bemessenen Beiträge zwischen durchschnittlich 5500 und höchstens 10'000 Euro. Opfer in Irland dagegen bekamen in Ausnahmefällen bis zu 300'000 Euro. In Schweden wurden fixe Beträge ausbezahlt. (rar/sda)