Der Bundesrat lehnt eine weitere Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen ab. Die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liege bei Kantonen und Gemeinden, argumentiert er.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats schlug vor, das Impulsprogramm zum dritten Mal um vier Jahre zu verlängern und dafür 130 Millionen Franken vorzusehen. Auch die Schwesterkommission des Ständerats stimmte dem Anliegen zu, während die nationalrätliche Finanzkommission sich in einem Mitbericht dagegen ausgesprochen hatte. Entscheiden wird das Parlament.
Der Bundesrat hat sich am Mittwoch gegen den Antrag der nationalrätlichen Bildungskommission ausgesprochen, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte. Dem Bund komme lediglich eine subsidiäre Rolle zu und er habe bereits eine zweimalige Verlängerung des Impulsprogramms finanziert, begründet die Landesregierung ihre ablehnende Stellungnahme.
Das Anliegen der Kommission, das Impulsprogramm zu verlängern, zeige, dass die Kantone und Gemeinden ihre Kompetenz noch nicht genügend ausgeschöpft hätten. Deshalb fordert der Bundesrat diese auf, nun eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots zu sorgen.
Bund fördert seit 15 Jahren Betreuungsplätze
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, um den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu ermöglichen. Es trat am 1. Februar 2003 in Kraft und läuft Ende Januar 2019 aus.
In diesen 15 Jahren habe der Bund mit seinen Finanzhilfen zur Schaffung von insgesamt 57'383 neuen Betreuungsplätzen beigetragen. 33'103 befänden sich in Kindertagesstätten und 24'280 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Dafür wurden gut 350 Millionen Franken investiert.
Dass das aktuelle Angebot an Krippenplätzen nicht ausreicht, zeigte unter anderem auch eine Elternbefragung im letzten Jahr: Demnach können je rund ein Fünftel der Kinder im Vorschul- und im Schulalter trotz Bedarf der Mütter und Väter nicht im gewünschten Umfang betreut werden.
Neue Instrumente treten im Juli in Kraft
Auf Initiative de Bundesrats habe das Parlament zwei neue Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen, heisst es weiter. Diese würden auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
Zum einen gewährt der Bund künftig Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen finanziert er kantonale, regionale und kommunale Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. (sda)