Das Walliser Kantonsgericht hat drei Variantenskifahrer, die 2009 in Anzère eine Lawine ausgelöst hatten, vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Die Lawine erfasste zwei Menschen auf einer markierten Piste.
Zwei der erfassten Personen wurden von der 430 Meter langen und 120 Meter breiten Lawine leicht verletzt. Das Bezirksgericht Ering und Gundis hatte drei Variantenskifahrer - zwei Männer und eine Frau - im Juni 2014 schuldig gesprochen.
Das Trio kassierte zudem bedingte Geldstrafen. Das erstinstanzliche Urteil entsprach vollumfänglich der Anklage des Staatsanwaltes. Mit dem am Montag gefällten Urteil des Kantonsgericht wurden die Variantenskifahrer nun freigesprochen.
Die markierte Piste, auf welche die Lawine niedergegangen war, hatte geöffnet werden dürfen, wie das Kantonsgericht festhielt. Dies auch aufgrund von am Vortag vorgenommenen Sprengungen im Gebiet, wie es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag hiess.
Risiko war nicht vorhersehbar
Daher sei das Risiko, dass Skifahrer oberhalb der präparierten Piste an besagtem Tag eine Lawine auslösen können, objektiv nicht vorhersehbar gewesen, so das Kantonsgericht. Das schliesse ein fahrlässiges Verhalten und eine Verurteilung der Beschuldigten aus.
Die Verfahrenskosten werden dem Kanton Wallis auferlegt und den drei Angeklagten Parteientschädigungen zugesprochen. Wie bereits das Bezirksgericht verwies auch das Kantonsgericht die Bergbahngesellschaft Anzère auf den zivilrechtlichen Weg. Das Unternehmen hatten erstinstanzlich eine Abfindung von 70'000 Franken gefordert.
Der zuständige Staatsanwalt werde zunächst die Urteilsbegründung abwarten und erst danach entscheiden, ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, erklärte die Walliser Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Freerider erst Tage nach dem Unfall identifiziert
Die drei Variantenskifahrer blieben beim Lawinenabgang unverletzt. Sie hatten sich auch an der Suche nach den Verschütteten beteiligt, den Unfallort danach aber verlassen.
Erst einige Tage später wurden sie identifiziert und von der Bergbahnbetreiberin Télé Anzère angezeigt. Die beiden verschütteten Personen reichten hingegen keine Strafanzeige ein. (sda)