Am 1. Juli 2014 tritt das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Das Abkommen war im Juli letzten Jahres von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und dem chinesischen Handelsminister nach mehr als zwei Jahre dauernden Verhandlungen unterzeichnet worden.
Das über 1100 Seiten starke Abkommen umfasst den Waren- und Dienstleistungshandel und soll Schweizer Firmen Wettbewerbsvorteile bringen. Dazu werden beispielsweise Zölle auf Industriegütern und landwirtschaftlichen Produkten abgebaut. Teilweise gelten jedoch längere Übergangsfristen.
Das Parlament brachte das Freihandelsabkommen in der Frühjahrsession unter Dach und Fach. Umstritten waren unter anderem Fragen der Menschenrechte sowie die Unterstellung unter unter das fakultative Referendum. Das Parlament lehnte es jedoch ab, das Abkommen dem Volk vorzulegen. (jas/sda)