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Schwyz: Zehn Urteile gegen die Beteiligten einer Kontaktbar

Publiziert: 24.06.14, 14:13 Aktualisiert: 24.06.14, 14:13

Das Schwyzer Strafgericht hat am Dienstag zehn Urteile gegen Menschenhandel und Prostitution in einer Kontaktbar gefällt. Schuldig gesprochen wurden neun Männer und eine Frau. In sechs Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 12 und 32 Monaten gefällt; grösstenteils bedingt bei Probezeiten von zwei respektive drei Jahren. In neun Fällen wurden Geldstrafen gesprochen; die höchste beträgt 256 Tagessätze zu 80 Franken. Dazu kommen in vier Fällen Bussen von 600 respektive 1000 Franken.

Der Fall geht zurück auf Grossrazzien, die im Februar 2007 in Nidau BE und Tuggen SZ durchgeführt wurden - eine der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktion gegen Menschenhandel. 16 Personen wurden verhaftet. Vor dem Schwyzer Strafgericht ging es um die Beteiligten der Bar in Tuggen. Die Anklage spricht von 23 Opfern, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, die dort zwischen November 2006 und Februar 2007 zur Prostitution gezwungen wurden. Auch das Strafgericht hält fest: «Über die Frauen wurde wie Ware verfügt.»

Ein Sonderfall ist die einzige angeklagte Frau, eine 28-jährige Rumänin. Sie war zuerst ein Opfer, ging dann eine Beziehung zum Hauptangeklagten ein und wurde seine Frau. So wechselte sie die Seiten. Sie war nach Ansicht des Strafgerichtes eine treibende Kraft bei der Rekrutierung armer Mädchen in Rumänien und hat aus eigenem Antrieb gehandelt. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. (whr/sda)

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