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«Finanzielle Zuwendung für Terrorgruppe»

Bundesanwalt ermittelt gegen vier Schweizer Dschihadisten – ohne Aussicht auf Erfolg

Publiziert: 07.09.14, 03:59 Aktualisiert: 07.09.14, 09:38

Bundesanwalt Michael Lauber zeigt sich besorgt über Schweizer Dschihadisten, die sich Organisationen wie dem Islamischen Staat (IS) anschliessen und in Irak und Syrien kämpfen. Gegen vier Personen, die nach Syrien reisten, führt die Behörde Verfahren.

«Wir ermitteln in diesen Fällen wegen des Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Organisation und wegen finanzieller Zuwendung für eine Terrorgruppe.»

Michael Lauber

«Wir ermitteln in diesen Fällen wegen des Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Organisation und wegen finanzieller Zuwendung für eine Terrorgruppe», sagte Lauber in einem Interview, das in der «SonntagsZeitung» erschien. Zur Erfolgschance der Verfahren äusserte er sich nicht. 

Das Thema der Schweizer Dschihadisten mache ihm Sorgen, sagte er weiter. Die Bundesanwaltschaft sei «sehr wachsam», zusammen mit den Migrationsbehörden, dem Nachrichtendienst und der Polizei. Bei jedem Fall müsse einzeln abgeklärt werden, wie gefährlich eine Person sei.

Das Phantom von Neuenburg

Ein Sympathisant der IS-Miliz stellt die Schweizer Behörden offenbar vor besondere Schwierigkeiten. Der Mann meldet sich auf sozialen Netzwerken unter dem Namen Mohammed zu Wort, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Über 17'000 Tweets verschickte er in rund zwei Jahren. Darin verbreitet er Informationen zur Tätigkeit der IS. Er soll zudem mit Männern in Kontakt gestanden haben, die aus der Schweiz nach Syrien in den Krieg zogen. Laut der Zeitung führen mehrere Spuren in die Region Neuenburg. Die Stadt soll er als Wohnort angegeben haben und dort eine Kunstgewerbeschule besucht haben. Ermittler gehen davon aus, dass Mohammed aus Dagestan stammt. Ende Juni soll er die Adresse und Telefonnummer des Neuenburger Polizeikommandanten veröffentlicht haben. Die Behörden tappen offenbar im Dunkeln. (kad)

Twitterer «Dagestaner» ist offenbar auch in der Schweiz zu Hause und verweist auf die einschlägige Webseite vdagestan.com. Das v steht für einen islamischen Verwaltungsbezirk. Videos auf der Seite unterweisen etwa darin, wie eine Kampftruppe organisiert wird. Auch hier sind Bilder von Enthaupteten zu sehen. Bild: 

Eine schwarze Liste von Dschihadisten, mit der die Migrationsbehörden bei der Einreise einer Person reagieren könnte, führt die Behörde laut Lauber nicht.

Hände gebunden

Jemanden an der Ausreise hindern, könne die Bundesanwaltschaft auch nur, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er «eine Terrororganisation finanziell oder anderweitig» unterstützt. «Auch dann bleiben sie nicht lange in Haft», sagte Lauber.

«Gefährlich ist die Propaganda, die diese Leute übers Internet verbreiten und damit versuchen, Kämpfer zu rekrutieren.»

Michael Lauber

Froh zeigte sich Lauber erneut darüber, dass das Bundesstrafgericht im Mai auf Antrag der Bundesanwaltschaft zwei Basler verurteilt hat, die über das Internet Terror-Propaganda verbreitet haben. Die Propaganda, mit der versucht werde, Kämpfer zu rekrutieren, sei gefährlich.

Der Bundesrat zitierte im Juni Schätzungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), wonach rund 40 Personen aus der Schweiz in Konfliktgebiete wie Syrien gereist sind, um dort am Dschihad teilzunehmen. Rückkehrern droht eine strafrechtliche Verfolgung. (kad/sda)

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