«Same procedure as every year» würde James aus «Dinner for one» sagen. Denn es ist wieder Zeit für die Steuererklärung. Im Kanton Bern läuft die Frist zum Einreichen der ausgefüllten Steuererklärung bis zum 15. März. Über das Steuerportal kann sie online gebührenfrei bis zum 15. Juli verlängert werden. Zusätzliche Verlängerungen kosten bis zu 60 Franken. Wer die Frist verpasst und gemahnt werden muss, bezahlt ebenfalls 60 Franken.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung ist die Vorbereitung während des ganzen Jahres das A und O. Denn nichts ist mühsamer, als fehlende Belege beantragen zu müssen. Unser Tipp: Unterlagen und Beilagen für die Steuern schon übers Jahr in einem Mäppchen sammeln.
Und diese Beilagen braucht es:
Hast du 2022 für die Ukraine gespendet? Vergiss nicht, die Spenden in der Steuererklärung aufzuführen. Bis zu 20 Prozent deines Nettoeinkommens kannst du abziehen, sofern deine Spende an eine gemeinnützige Organisation ging. Der Mindestbeitrag der Spende muss aber 100 Franken betragen.
Wer Aktien besitzt und diese nicht einzeln von Hand eintragen möchte, dem sei Abhilfe geleistet. Bei der Bank kann ein E-Steuerauszug beantragt werden. Dieser kann als PDF-Dokument in der elektronischen Steuererklärung erfasst werden. Der Auszug enthält alle relevanten Angaben zu Aktien und Guthaben, die dann ohne Weiteres ins Wertschriftenverzeichnis übertragen werden können. Damit entfällt das Eintragen von einzelnen Kurswerten.
Wer mit seiner Steuererklärung überfordert ist, fragt vielleicht erst seine Familie und Freunde. Sind aber auch sie überfragt, kann die zuständige Steuerbehörde kompetent und gratis Auskunft geben. Mehr Informationen gibt es auf Onlineportalen wie www.steuern-easy.ch.
Wenn einem das Ganze aber dennoch zu kompliziert ist, können die Unterlagen Expertinnen und Experten übergeben werden. Dabei ist mit Kosten von einigen 100 Franken zu rechnen, diese können aber je nach Komplexität der Steuererklärung variieren.