Dass die Informationsrechte der Opfer ausgebaut werden sollen, war unbestritten. SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) hatte 2009 eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel eingereicht, dass Opfer nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über wesentliche Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert werden.
Die Rechtskommission des Nationalrats arbeitete daraufhin einen Entwurf aus, der Opfer aber auch Dritte mit einem schutzwürdigen Interesse berücksichtigt. Damit können neben Angehörigen beispielsweise Zeugen oder vermeintliche Opfer gemeint sein.
Diese sollen auf Gesuch hin über Strafantritt, Vollzugseinrichtung, Details des Vollzugs und allfällige Lockerungen, Entlassung oder die Flucht des Täters informiert werden. «Viele Opfer werden durch die Straftaten langfristig traumatisiert», sagte Leutenegger Oberholzer. Dank der zusätzlichen Informationen sollen sie unerfreulichen Begegnungen mit ihren Peinigern besser aus dem Weg gehen können.
Dafür fehlt heute die gesetzliche Grundlage, weshalb auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmte. Er warnte jedoch vor einem allzu weit gefassten Kreis von Personen, die davon profitieren. Von Angehörigen oder Dritten sei auch im Initiativtext nicht die Rede, rief Christa Markwalder (FDP/BE) in Erinnerung.
Markwalder vertrat eine Minderheit, die die neuen Informationsrechte neben den Opfern lediglich Angehörigen zugestehen wollte, welche zivil- oder öffentlichrechtliche Ansprüche geltend machen. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga trat dafür ein, den Kreis der Informationsberechtigten einzuschränken.
Das sei aus Gründen der Verhältnismässigkeit geboten, sagte sie: «Nur wer eine gewisse Nähe zur Straftat aufweist, soll informiert werden». Die Mehrheit war anderer Meinung: Der Nationalrat stimmte dem Kommissionsentwurf mit 125 zu 57 Stimmen zu. (whr/sda)