30 Mal wurde er bereits wegen seiner nackten Auftritte verurteilt: Jetzt wurde eine Klage des 55-Jährigen Schotten gegen die Haftstrafen abgewiesen. Damit ist in Schottland das Nacktwandern auch letztinstanzlich verboten worden.
Noch dieses Jahr dürfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über einen Schweizer Nacktwanderer-Fall entscheiden: 2011 verurteilte das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden einen damals 47-jährigen Nacktwanderer wegen «unanständigen Benehmens» zu einer Busse von 100 Franken. Der Appenzeller zog das Urteil weiter. In der Folge entschied das Bundesgericht, dass die Busse rechtens sei – obwohl es in Sachen Nacktwandern keine Strafbestimmung gibt.
Jetzt ist der Fall am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig. Dabei ist der Rechtsstreit um das Nacktwandern völlig überflüssig geworden: «Die letzten Verfahren wurden Ende November 2011 abgeschlossen, als zwei Nacktwanderer ihre Einsprache gegen die Strafbefehle zurückzogen und die ihnen auferlegten Bussen bezahlten», sagt Herbert Brogli, Staatsanwalt des Kantons Appenzell Innerrhoden. Abgesehen davon ist es aber seit drei Jahren ruhig im Alpstein. Von Nackedei keine Spur. Auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden musste sich seit 2011 mit keiner Verzeigung mehr beschäftigen.
«Man hört eigentlich nichts mehr von Nacktwanderern», sagt Herbert Brogli. «Das scheint vorbei zu sein.» Ausserdem sei es im konkreten Fall auch schwierig, Anzeige zu erstatten. Wenn jemand anruft, weil er einen Nacktwanderer gesehen hat, ist der ja meistens schon wieder weg, bis die Polizei vor Ort eintrifft, so Brogli.
Den Kantonen steht es frei, das Nacktwandern unter Strafe zu stellen. Als einziger Kanton erklärte Appenzell Innerrhoden im Jahr 2009 Nacktwandern zum Offizialdelikt. (dwi)