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Ärzte-Fachgesellschaften wollen am Verkaufsverbot von «E-Zigis»festhalten

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Gegen eine Zulassung

Ärzte-Fachgesellschaften wollen am Verkaufsverbot von «E-Zigis»festhalten

Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten soll in der Schweiz weiterhin verboten bleiben. Das fordern die beiden Ärzte-Fachgesellschaften SPG und SPGG. Es bestehe noch keine Klarheit über Nutzen und Risiken der elektronischen Zigaretten, argumentieren sie.
17.04.2014, 10:2417.04.2014, 11:29
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Eine im März veröffentlichte Studie der universitären Poliklinik von Lausanne war nach einer Umfrage unter Experten für Tabakologie zum Schluss gekommen, dass der Verkauf von E-Zigaretten mit Einschränkungen erlaubt werden soll.

Anders sehen dies die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SPG) und die Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (SPGG), wie sie in einer Stellungnahme in der Ärztezeitung schreiben. Sie empfehlen, am aktuellen Verkaufsverbot festzuhalten, bis Klarheit über Nutzen und Risiken besteht.

E-Zigaretten mit Nikotin würden teilweise als Unterstützung zur Raucherentwöhnung angepriesen, ihre Wirksamkeit diesbezüglich sei jedoch umstritten. Zudem bleiben Raucher, die auf nikotinhaltige E-Zigaretten umsteigen, weiterhin nikotinabhängig, was die Fachgesellschaften kritisieren.

Rauchverbote sollen auch für E-Zigis gelten

Derzeit dürfen nikotinhaltige E-Zigaretten in der Schweiz nicht verkauft werden, die Einfuhr zum Eigengebrauch ist jedoch erlaubt. E-Zigaretten ohne Nikotin werden in Apotheken verkauft. Beide Varianten von E-Zigaretten sollen nach Ansicht von SPG und SPGG jedoch in vielen Bereichen wie herkömmliche Zigaretten behandelt werden. So sollen beispielsweise auch nikotinlose E-Zigaretten nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen.

Weiter sollen nach Ansicht von SPG und SPGG Rauchverbote auch für E-Zigaretten gelten. In Zügen, Bussen, Trams und Schiffen sind E-Zigaretten bereits heute ausdrücklich verboten. SPG und SPGG sprechen sich auch dafür aus, auf nikotinhaltige E-Zigaretten wieder eine Tabaksteuer zu erheben. Der Bundesrat hatte vor rund zwei Jahren E-Zigaretten davon befreit.

Den Umgang mit E-Zigaretten will der Bundesrat im Rahmen des Tabakproduktegesetzes prüfen. Ein Vorentwurf soll im Frühsommer in die Vernehmlassung gegeben werden.

BAG : Weniger schädlich, aber...

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät auf seiner Webseite zur Vorsicht beim Konsum von E-Zigaretten. Nach heutigem Wissenstand seien diese zwar deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten, doch die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen seien noch weitgehend unbekannt. Der Dampf gewisser E-Zigaretten enthalte zudem krebserzeugende Stoffe (Aldehyde).

E-Zigaretten sind keine Glimmstängel, sondern «Dampfstängel»: Sie bestehen nach Angaben des BAG aus einem elektrisch betriebenen Zerstäuber, einem Akku und einem Mundstück mit auswechselbarer Patrone. Diese enthält eine Flüssigkeit, die das Nikotin enthält.

Beim Ziehen an der Zigarette leuchtet eine Diode auf, ein Sensor aktiviert den Zerstäuber und erhitzt die Flüssigkeit, so dass diese verdampft und inhaliert werden kann. (viw/sda)

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