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Deutsches Gericht stuft Letzte Generation als kriminelle Vereinigung ein

Climate activists walk very slowly down a road during a climate protest in Berlin, Germany, Thursday, Sept. 21, 2023. Activists of the "Last Generation", Letzte Generation, blocked traffic w ...
Aktivistinnen der «Letzte Generation» in Berlin, 21. September 2023, bei einem Geh-Protest. Bild: keystone

Deutsches Gericht stuft «Letzte Generation» als kriminelle Vereinigung ein

Die «Letzte Generation» ist laut des Münchner Landgerichts eine «kriminelle Vereinigung». Das Gericht begründet dies mit den Blockaden von Strassen und Flughäfen.
23.11.2023, 13:0923.11.2023, 13:09
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t-online

Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe «Letzte Generation» als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.

Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Strassen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der «Letzten Generation». Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr.

Das Landgericht entschied, dass die «Letzte Generation» die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.

Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.

Im konkreten Fall der «Letzten Generation» gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Durchsuchungsbeschlüsse waren rechtsmässig

Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmässig.

Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.

Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der «Letzten Generation»

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der «Letzten Generation». In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Das Amtsgericht München erliess im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.

(t-online/afp)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Highland Sack
23.11.2023 14:21registriert Oktober 2022
Ich warte noch auf den Tag, an dem Bayer, Syngenta und Co., die mit ihren aggressiven Giftstoffen die Biodiversität und somit die Grundlage unserer Existenz rasend schnell und unwiederbringlich zerstören und Wissenschaftler, die dies beweisen, einschüchtern und mundtot machen, sowie die Ölkonzerne, die seit Jahrzehnten über die verheerenden Auswirkungen ihrer Produkte im Bild sind, aber die Beweise bewusst vertuscht haben und zugunsten ihres Profits weltweite Schäden in Billionenhöhe in Kauf nehmen, zu kriminellen Organisationen erklärt werden. Man wird ja noch träumen dürfen.
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@Jeff
23.11.2023 14:58registriert Juli 2023
Verstehe das Urteil, halte es für richtig.

Das Akzeptieren eines "Notstands" als Grund, um sich über die geltende Rechtsordnung hinweg zu setzen, durch das Gericht wäre hingegen extrem gefährlich.

Die Folge wäre wohl, dass andere auch einen Notstand erklären würden, z.B. ein "Migrations-Notstand" um gewalttätige Aktionen gegen Flüchtlinge zu rechtfertigen, und deren Aktionen auch toleriert werden müssten.
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