Schumacher-Erpressung: Landgericht Wuppertal bestätigt Haftstrafen
Das Landgericht Wuppertal hat die Berufung im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher verworfen und das Urteil gegen die Täter bestätigt. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene muss für drei Jahre ins Gefängnis, während ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie eine zweijährige Bewährungsstrafe erhielt.
Der Fall war in einem Berufungsprozess neu aufgerollt worden, nachdem sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten. Ein Urteil gegen einen 31-Jährigen, den Sohn des Hauptangeklagten, wurde bereits in der Zwischenzeit rechtskräftig, nachdem er seine Berufung zurückgezogen hatte.
Schumacher-Erpressung: 1'500 Bilder und Videos sichergestellt
Die Erpresser hatten gedroht, private Fotos und Videos von Michael Schumacher im Darknet zu veröffentlichen, falls die Familie nicht 15 Millionen Euro zahlen würde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall im Jahr 2013 von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Bei dem Unfall erlitt Schumacher eine schwere Kopfverletzung.
Verwendete Quellen:
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa

