Nach dem umstrittenen Verfassungsreferendum in der Türkei ist die Opposition mit ihrer Beschwerde gegen die Wahlkommission vor dem obersten Verwaltungsgericht gescheitert.
Der Staatsrat in Ankara lehnte den entsprechenden Antrag der grössten Oppositionspartei CHP am Dienstag ab und erklärte sich für nicht zuständig, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete.
Die CHP hatte Beschwerde beim Staatsrat gegen die Entscheidung der Wahlkommission eingelegt, bei dem Referendum am 16. April auch nicht gestempelte Stimmzettel und Umschläge als gültig zu zählen.
Zudem wollte die CHP erreichen, dass das amtliche Endergebnis wegen Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung zunächst nicht verkündet wird.
Die Entscheidung des Staatsrats fiel mit vier gegen eine Stimme, wie Anadolu berichtete. Eine schriftliche Begründung wollte das oberste Verwaltungsgericht der Türkei nachreichen.
Nach dem vorläufigen Ergebnis stimmten bei dem Referendum 51,4 Prozent für die Einführung eines Präsidialsystem, das Staatschef Recep Tayyip Erdogan mehr Macht verleiht.
Vergangene Woche hatte die Wahlkommission Anträge der Opposition auf Annullierung der Abstimmung abgelehnt. Erdogan und Justizminister Bekir Bozdag hatten Beschwerden der Opposition als aussichtslos bezeichnet, weil Entscheidungen der Wahlkommission endgültig seien und nicht vor Gerichten angefochten werden könnten. Die CHP hatte dennoch angekündigt, juristisch durch alle Instanzen gegen das Referendum vorgehen zu wollen.
Auch regierungskritische Wahlbeobachter der zivilgesellschaftlichen Organisation «Hayir ve Ötesi» («Nein und mehr»), kritisierten die Entscheidung der Wahlkommission bezüglich der Stimmzettel.
In einem am Dienstag in Istanbul veröffentlichten Bericht hiess es, diese Entscheidung sei gesetzeswidrig und alleine schon Grund genug, für die Annullierung des Referendums. Zudem habe es massive Unregelmässigkeiten vor allem im Südosten der Türkei gegeben.
In «tausenden Fällen» sei ausserhalb der Wahllokale abgestimmt, und es seien Wähler dazu gezwungen worden, ihre Stimmabgabe offenzulegen, hiess es. In den Ost- und Südostprovinzen hätten Sicherheitskräfte sich «offenkundig in die Stimmabgabe der Bürger eingemischt.»
Die regierungskritische Organisation, die nach eigenen Angaben die Abstimmung mit rund 15'000 Freiwilligen beobachtete, kam zum Schluss, dass die Volksabstimmung «nach allen rechtlichen Massstäben ungültig» sei. (sda/dpa)