Am Montag wurde vor dem Strafgericht in Schwyz der Menschenhandel-Prozess gegen zehn Beschuldigte fortgesetzt. Der Hauptangeklagte im Schwyzer Menschenhandel-Prozess soll für vier Jahre ins Gefängnis. Für die übrigen Beschuldigten beantragte die Oberstaatsanwältin Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu dreieinhalb Jahren.
Der ehemalige Geschäftsführer einer Kontaktbar Bolenberg in Tuggen SZ soll unter anderem wegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution ins Gefängnis. Darüber hinaus soll er zu einer auf drei Jahren bedingte Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt werden.
Für acht weitere Mitbeschuldigte, die als Helfer tätig gewesen seien, forderte die Oberstaatsanwältin Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreieinhalb Jahren sowie bedingte Geldstrafen.
Für die ebenfalls angeklagte Frau des Hauptbeschuldigten wurde noch kein Strafantrag gestellt. Sie sei laut Oberstaatsanwältin zunächst Opfer gewesen. Ihre Rolle habe sich jedoch geändert, als sie zur Frau des Hauptangeklagten wurde. (tvr/sda)