Zur Klärung von Straftaten dürfen Ermittlerinnen und Ermittler in der Schweiz ab dem 1. August mehr Informationen aus DNA-Spuren herauslesen. Der Bundesrat hat entschieden, das revidierte DNA-Profil-Gesetz auf diesen Termin hin in Kraft zu setzen.
Gleichzeitig treten die entsprechenden Verordnungsanpassungen in Kraft, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Freitag mitteilte.
Das Parlament hatte die Gesetzesrevision in der Wintersession 2021 gutgeheissen. Wichtigste Neuerung ist die Phänotypisierung: Neu dürfen aus DNA-Spuren, etwa Haaren oder Hautpartikeln, die ein Täter am Tatort hinterlässt, auch Merkmale wie die Haar- und Augenfarbe, das Alter oder die biogeografische Herkunft bestimmt werden. Bislang liess das Gesetz nur die Bestimmung des Geschlechts zu.
Die Anwendung der Phänotypisierung ist nur bei schweren Straftaten erlaubt. Es gilt ein abschliessender Deliktkatalog. Dieser umfasst schwere Delikte gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sowie Völkerrechtsverbrechen. Um eine Phänotypisierung vorzunehmen, braucht die Polizei eine Anordnung einer Staatsanwaltschaft.
Der Deliktkatalog gilt auch für den sogenannten Suchlauf nach dem Verwandtschaftsbezug. Damit können Ermittler neu abklären, ob sich in der DNA-Profil-Datenbank ein Profil befindet, das den an einem Tatort gefundenen Spuren ähnlich ist.
Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des 2020 verstorbenen Nationalrates Albert Vitali (FDP/LU) zurück. Vitali hatte den Vorstoss nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen LU im Juli 2015 eingereicht. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Massen-DNA-Probe bei über 370 Männern durchgeführt.
Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen. Die Frau, die beim Überfall vom Velo gerissen wurde, erlitt schwerste Verletzungen.
(yam/sda)