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Steuerbefreiung von Kinderzulagen hat im Parlament keine Chance

«Mit Gartenschlauch in Pool gespritzt»

Steuerbefreiung von Kinderzulagen hat im Parlament keine Chance

15.09.2014, 17:3712.02.2015, 15:09
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Innenminister Berset vor dem Ständerat.
Innenminister Berset vor dem Ständerat.Bild: KEYSTONE

Das Parlament empfiehlt eine CVP-Initiative zur Ablehnung, die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien will. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat mit mit 27 zu 14 Stimmen gegen das Volksbegehren ausgesprochen.

Mit der Initiative fordert die CVP, dass die Bundesverfassung mit einem kurzen Satz ergänzt werden soll: «Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.» Aus Sicht der CVP ist es widersinnig, wenn auf diese Zulagen Steuern gezahlt und so ein Teil des Geldes wieder dem Staat abgeliefert werden muss.

Die Gegner der Initiative führten hingegen ins Feld, diese reisse ein Loch in die Steuerkasse. Zudem würden einzig privilegierte Familien davon profitieren.

«Mit Gartenschlauch in Pool gespritzt»

Bis zu einem Einkommen von 90'000 bis 100'000 Franken habe die Initiative keine oder nur eine vernachlässigbare Wirkung, sagte der Präsident der Wirtschaftskommission, Roberto Zanetti (SP/SO). Die Hälfte der Haushalte mit Kindern sei bereits heute von der direkten Bundessteuer befreit – und würde daher auf Bundesebene leer ausgehen.

«Man kann der Initiative nicht den Gebrauch der Giesskanne vorwerfen, sondern es würde eher mit dem Gartenschlauch in den Swimmingpool gespritzt – also dorthin, wo es schlicht und einfach nicht nötig ist», sagte Zanetti.

Wie andere Redner verwies er zudem auf die finanziellen Auswirkungen der Initiative. Nach Schätzung des Bundes würde diese bei der direkten Bundessteuer jährlich rund 200 Millionen Franken Mindereinnahmen verursachen. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern rechnen die Kantone mit Ausfällen von insgesamt rund 760 Millionen Franken.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schumpf betonte zudem, der Bund habe in den vergangenen Jahren bereits viel gemacht für die Familien. Bei der direkten Bundessteuer seien Familien bereits um 900 Millionen Franken entlastet worden, bei den Kantonen mit rund 2,7 Milliarden Franken.

CVP: Entlastung für Mittelstand

CVP-Ständeräte widersprachen dem Argument der Gegner, nur die reichen Familien würden profitieren. Zwar bringe die Initiative den sehr Einkommensschwachen nur wenig, aber diese würden auf anderen Ebenen bereits entlastet.

«59 Prozent der Kinder in unserem Land leben jedoch in Mittelstandsfamilien – und auf diese zielt die Initiative», sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Diese Familien würden zwar auf Bundesebene nur wenig profitieren, gab Urs Schwaller (CVP/FR) zu. Anders sehe es jedoch auf Kantons- und Gemeinde-Ebene aus.

Bischof verwies zudem auf die indirekte Wirkung der Initiative: Eine Steuerbefreiung der Zulagen führe zu einem tieferen steuerbaren Einkommen, was wiederum den Zugang zu Begünstigungen wie Prämienverbilligungen erleichterte – «und das schenkt ein». Bischof schlug auch den Bogen zur Zuwanderungs-Initiative: Wenn es immer weniger Kinder gebe, gebe es mehr Zuwanderung, mahnte er.

Ein Gegenvorschlag zur Initiative stand nicht zur Diskussion. Das werfe die Frage auf, wie ernst es den Gegnern der Initiative sei, die betonten, sie seien für eine Entlastung von Familien, kritisierte Konrad Graber (CVP/LU). Aber auch die CVP selbst musste Kritik dafür einstecken, dass sie nach dem deutlichen Verdikt im Nationalrat keine Alternative vorgelegt hatte.

Erste Volksinitiative seit fast 100 Jahren

Ihre Familien-Initiative hatte die CVP im November 2012 zusammen mit der Initiative gegen die Heiratsstrafe eingereicht. Es war das erste Mal seit knapp hundert Jahren, dass die Partei eine Volksinitiative zustande gebracht hatte.

Der Initiative gegen die Heiratsstrafe könnte es im Parlament etwas besser ergehen als jener zu den Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat vorgeschlagen, ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Definition der Ehe im Gesetz festgeschrieben wird.

Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. (aeg/sda)

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