Die Umnutzung des Ferienzentrums Aeschiried BE als Asylunterkunft wird ein Fall für das Bundesgericht. Anwohner des Durchgangszentrums, das seit Dezember 2014 in Betrieb ist, haben Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern eingereicht.
Die Beschwerdeführer monieren, mit der neuen Nutzung werde Bundesrecht verletzt und fordern erneut ein ordentliches Baubewilligungsverfahren, wie sie in der Nacht auf heute Freitag mitteilten. Die Vorinstanz habe die Zonenvorschriften und die Überbauungsordnung «willkürlich und eigenwillig ausgelegt».
Das bernische Verwaltungsgericht hatte Ende April entschieden, die Nutzung des Ferienzentrums Aeschiried als Asylunterkunft bedürfe keiner Baubewilligung. Es stützte damit einen Entscheid der kantonalen Baudirektion und wies eine Beschwerde der Anwohnern ab.
Die Beschwerde erweise sich in allen Teilen als unbegründet, hiess es damals in dem Urteil. Durch die geänderte Nutzung würden die massgebenden Zonenvorschriften nicht tangiert. Auch seien weder wesentliche zusätzliche Immissionen noch eine Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen zu erwarten.
Das Durchgangszentrum Aeschiried ist seit Dezember 2014 in Betrieb. Bis zu 100 Asylsuchende können in Aeschi bei Spiez mit seinen gut 2000 Einwohnern untergebracht werden. Mit der Zusatzbelegung werde «eine Nutzungssteigerung von rund 37 Prozent erreicht», kritisieren die Anwohner in ihrer jüngsten Mitteilung.
Jeder Kanton muss entsprechend seiner Einwohnerzahl Asylsuchende aufnehmen. Diese werden ihm vom Bund zugewiesen. In einer ersten Phase leben die Asylsuchenden in der Regel zwischen zwei bis sechs Monaten in einem Durchgangszentrum. (feb/sda)