Dem Volk soll zur CVP-Initiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» ein direkter Gegenvorschlag vorgelegt werden. Dies hat der Nationalrat am Mittwoch mit 102 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Das Volksbegehren selbst ging der grossen Kammer zu weit.
Stillschweigend hat der Nationalrat deshalb das Volksbegehren zur Ablehnung empfohlen. Das Kernanliegen der Initianten wird aber auch im Gegenvorschlag berücksichtigt: Der steuerliche Nachteil von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren soll eliminiert werden.
Gemäss der CVP-Initiative sollen die Ehepaare beim Steueramt als «Wirtschaftsgemeinschaft» gelten. Nebenbei soll die Ehe in der Verfassung als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert werden.
Mit dem direkten Gegenvorschlag seiner vorberatenden Wirtschaftskommission geht der Nationalrat nun weniger weit. Er möchte keine Definition der Ehe im Gesetz festschreiben und auch nicht ausschliessen, dass Ehepartner künftig individuell besteuert werden können.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat. (aeg/sda)
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