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Vergewaltigungsurteil in Basel – jetzt wehrt sich das Gericht

Vergewaltigungsurteil in Basel sorgt für Ärger – jetzt wehrt sich das Gericht

05.08.2021, 08:3305.08.2021, 13:36
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Das vom Basler Appellationsgericht gefällte Urteil im Berufungsverfahren zur Vergewaltigung an der Elsässerstrasse in Basel wirft hohe Wellen. In der Öffentlichkeit seien offenbar zahlreiche Missverständnisse entstanden, teilte das Appellationsgericht am Donnerstag mit.

So sei das Urteil von einem Dreiergericht und nicht von der dem Spruchkörper vorsitzenden Appellationsgerichtspräsidentin allein gefällt worden. Auch habe das Gericht den Schuldspruch der Vorinstanz wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zum Nachteil des Opfers letzten Freitag bestätigt.

Die Strafe für den 33-jährigen Portugiesen, der im Februar 2020 zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau vor ihrer Wohnung im Basler Quartier St.Johann vergewaltigt hatte, ist vom Gericht hingegen reduziert worden. So wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon 18 Monate unbedingt. Der Täter wird daher kommende Woche aus dem Strafvollzug entlassen, da er sich bereits seit 18 Monaten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft befindet.

Zudem erhielt er nur noch einen Landesverweis von sechs Jahren, und das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3000 Franken. Das Strafgericht hatte für den Portugiesen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einen Landesverweis von acht Jahren ausgesprochen.

Gemäss Mitteilung des Appellationsgerichts sind bei Freiheitsstrafen über 24 bis zu 36 Monaten «zwingend der teilbedingte Vollzug zu gewähren». Dies, wenn der Täter noch nicht vorbestraft und eine schlechte Rückfallprognose vorhanden sei. Die vom Gericht ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten entspreche somit dem gesetzlich möglichen Maximum, heisst es weiter in der Mitteilung.

Weiterzug offen

Mündlich begründet hatte die Appellationsgerichtspräsidentin die Reduktion der Strafe gemäss mehreren Medienberichten mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat. Die Tat habe nicht lange gedauert und das Opfer sei nicht schwer verletzt worden. Zur mündlichen Urteilsbegründung nimmt das Gericht in der Mitteilung keine Stellung.

Dass die Gerichtspräsidentin das Opfer für die Tat mitverantwortlich gemacht haben soll, sorgt in den sozialen Medien für Kritik. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer wollen das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie den Fall vors Bundesgericht weiterziehen möchten. (aeg/sda)

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162 Kommentare
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barbablabla
05.08.2021 08:44registriert Januar 2016
Wie lange muss eine Vergewaltigung sein, damit höhere Strafen ausfallen? Und wie schwer mussdas Opferverletzt sein? Sorry, das darf und kann es nicht sein. Ein Hohn für das Opfer. Mich macht es putzhässig. Vergewaltigung ist Vergewaltigung. Nein ist NEIN.
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christof.artho
05.08.2021 08:55registriert April 2015
Aha, gut zu wissen. Bei einer Vergewaltigung sollte man sich also möglichst „kurz fassen“ und nicht „all zu grob“ sein, damit bei einer allfälligen Verurteilung die Strafe nicht zu hoch ausfällt 🤔 Sorry aber ich bin nach wie vor nicht ganz d‘accord…
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Phteven Phtiz
05.08.2021 08:46registriert Oktober 2016
Das macht die ganze Situation deswegen nicht besser…
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