Im Februar 2020 vergewaltigten zwei Männer in den frühen Morgenstunden eine 33-jährige Frau im Hauseingang zu ihrer Wohnung in der Elsässerstrasse in Basel. Die beiden hatten die Frau nach dem Ausgang nach Hause begleitet. Als sie die Haustüre aufschloss, vergingen sich die beiden Männer an ihr. Nach der Tat flohen die beiden gebürtige Portugiesen in ihre Heimat.
Wenige Tage später stellte sich einer der beiden den Basler Strafbehörden. Der zweite war zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig. Er muss sich deshalb demnächst vor dem Jugendgericht verantworten.
Das Strafgericht verdonnerte den 32-jährigen Täter, der nach wie vor seine Unschuld beteuert, zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten, einer Genugtuung und einem Landesverweis von acht Jahren.
Der Angeklagte legte Berufung ein. Letzte Woche kam der Fall deswegen vors Appellationsgericht. Das Gericht, rund um die vorsitzende Richterin Liselotte Henz (FDP), reduzierte am Freitag das Strafmass erheblich von 51 auf 36 Monate, die Hälfte davon zur Bewährung ausgesetzt. Damit kommt der Täter bereits in wenigen Tagen frei. Auch die Dauer des bei diesen Taten obligatorischen Landesverweises fällt mit sechs Jahren kürzer aus. Zudem wurde die Genugtuung für das Opfer reduziert.
Das Gericht kam dabei zu den gleichen Schlüssen wie die Vorinstanz. Die Aussagen des Opfers, welches direkt nach der Tat dem Polizeinotruf alles schilderte, die Ergebnisse der Spurensicherung und die Aufnahmen einer Überwachungskamera eines benachbarten Geschäfts würden ein klares Bild ergeben. In den Aussagen der Beschuldigten dagegen zeigten sich eklatante Widersprüche, obwohl sich diese sogar absprechen konnten. Auch die überstürzte Abreise der zwei Männer könne nicht anders als Flucht gedeutet werden, nachdem die Medien über den Fall berichtet hatten.
Allerdings stufte das Appellationsgericht das Verschulden des Verurteilten nicht derart gravierend ein wie das Gericht zuvor. Gerichtspräsidentin Liselotte Henz (FDP) sprach von einem «mittleren Verschulden» im Rahmen von Sexualstrafdelikten und führte mehrere Punkte an, weshalb das Strafmass des Strafgerichts zu hoch angesetzt war: So seien die Übergriffe relativ kurz gewesen und hätten zu keinen bleibenden physischen Verletzungen bei der Frau geführt.
Juristisch heikel einzustufen ist dann ein weiterer Punkt der Urteilsbegründung: Das Vergehen werde relativiert durch «die Signale, die das Opfer auf Männer aussendet», so die Gerichtspräsidentin. Dabei bezog sie sich vor allem auf das «Verhalten im Club», wo sich die Frau offenbar mit einem anderen Mann in eine Toilette zurückzog.
Auf Twitter sorgte das Urteil für Unverständnis und Entrüstung.
Basel 2021:das Gericht lastet einer Frau Mitverantwortung für ihre Vergewaltigung an, weil (Achtung!) sie mit einem anderen Mann herumgemacht habe an dem Abend. Damit habe sie dem Vergewaltiger das Signal ausgesendet, dass ihr safer sex egal sei. Sie habe "mit dem Feuer gespielt"
— Agota Lavoyer (@ALavoyer) July 31, 2021
Agota Lavoyer, Leiterin der Opferhilfe des Kantons Solothurn, sagte gegenüber 20 Minuten, dass mit dem Urteil «Vergewaltigungsmythen zementiert» und der Täter somit entlastet werde. Die Begründung der Richterin findet sie «beschämend». Sie hoffe nun aber, dass das Urteil und der damit verbundene mediale Fokus «wenigstens unter Richterinnen und Richtern Diskussionen auslöst und sich etwas ändert.»
Auch Politikerinnen und Politiker melden sich in den sozialen Medien zu Wort. So schreibt zum Beispiel Marcel Colomb, Vizepräsident der Basler SP, dass die Begründung der Richterin «unerträglich» sei.
4 Jahre waren ja schon mild, doch nun auch noch eine Mitschuld aufgedrückt zu kriegen wegen dem Verhalten gegenüber einer unbeteiligten Person, ist unerträglich.
— Marcel Colomb (@MarcelColomb) July 31, 2021
Was für ein Zeichen für alle Opfer sexualisierter Gewalt. https://t.co/UTyVxsDvdo
Auch Juso-Präsidentin Ronja Jansen übt scharfe Kritik. Gegenüber 20 Minuten sagte sie: «Dass die Frau als Mittäterin hingestellt wird, weil sie sich vielleicht auf Kontakte mit anderen Männern eingelassen hat, ist eine schädliche Vermischung von konsensuellen Handlungen und der Vergewaltigung.» Frauen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, würden nun noch häufiger zögern, diese zur Anzeige zu bringen.
Doch nicht nur linke Politikerinnen und Politiker sahen das Urteil als Anlass für einen Eintrag in den sozialen Medien. Auch SVP-Vertretende wie der Basler Fraktionspräsident Pascal Messerli und Jungpolitikerin Jérômie Repond verschaffen ihrem Unmut Luft.
Ein Vergewaltiger kommt in Basel nur 1.5 Jahre ins Gefängnis, weil das Opfer "Signale an Männer" aussendete. In DE kommen Männer nach einer brutalen Gruppenvergewaltigung zuerst nicht in U-Haft, da "keine Gefahr für die Allgemeinheit". In was für einer Gesellschaft leben wir?!
— Jérômie Repond (@JeromieRepond) August 1, 2021
Eigentlich bewerte ich Gerichtsurteile ohne Dossierkenntnisse eher ungern. 1.5 Jahre bei einer Vergewaltigung sind aber immer (!) zu wenig, wenn man bedenkt, dass das Opfer ein Leben lang leidet. Eine Mindeststrafe von 5 Jahren wäre gerecht. https://t.co/moe6obGvhF
— Pascal Messerli (@MesserliPascal) July 31, 2021
Ja, findet die Opferberaterin Agota Lavoyer und fordert, dass Richterinnen und Richter künftig «über die psychosozialen und gesellschaftspolitischen Aspekte sexualisierter Gewalt, etwa über Psychotraumatologie, geschult werden».
Dem schliesst sich die Basler Juso an. Die Jungpartei prüfe zusammen mit SP «die Forderung einer besseren Schulung von Richterinnen und Richtern betreffend die Aspekte von sexueller Gewalt», wird mitgeteilt.
Das Urteil dürfte auch Wasser auf die Mühlen für die Revision des Sexualstrafrechtes sein. Bereits vor zwei Jahren forderten 22 Strafrechtsprofessorinnen aus der ganzen Schweiz eine solche Revision in einem offenen Brief. Bis anhin werden in der Schweiz sexuelle Vergehen nur dann als schweres Unrecht geahndet, wenn sich das Opfer aktiv gewehrt hat. Setzt sich ein Sexualpartner über ein ausdrückliches «Nein» des Gegenübers hinweg, ohne dabei Zwang anzuwenden, kann dies nicht bestraft werden.