Der Bundesrat will den Import von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten nicht verbieten. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Aline Trede (Grüne/BE) abzulehnen. International abgestützte Massnahmen nützten mehr als Importverbote einzelner Staaten, argumentiert er.
Trede dagegen sieht in einem Verbot die einzige Möglichkeit, den Irrsinn zu stoppen, wie sie schreibt. Hobbyjäger – auch rund 1500 Schweizer pro Jahr – reisten um den Globus, um seltene Tiere zu erlegen, kritisiert sie. Dabei würden Waffen und Methoden eingesetzt, deren Verwendung in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten sei, etwa Pfeilbögen.
Mit ihrer Motion fordert Trede ein Importverbot insbesondere für Trophäen von Elefanten, Nashörnern und Eisbären sowie von sämtlichen Primaten und Raubtieren. Auch Trophäen aus Gatterjagden sollen nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Für die Gatterjagden würden Wildtiere gezüchtet, früh von den Müttern getrennt und als Besuchermagnete missbraucht, um später dann in Jagdgattern zum Abschuss freigegeben zu werden, kritisiert Trede.
Auch die Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die sich seit Jahren für ein Verbot der Gatterjagd einsetzt, kritisiert die Empfehlung des Bundesrats scharf, der in seiner Antwort auf das Artenschutzabkommen CITES hinweist. «Die Schweiz kann – insbesondere hinsichtlich der Gatterjagd in Südafrika – sehr wohl national im Einklang mit CITES agieren und so ein Zeichen gegen die tierquälerische Jagdmethode des Canned Hunting setzen», teilt Vier Pfoten mit. Als Vorbild nennt die Organisation Australien, wo kürzlich ein Importverbot für Löwentrophäen beschlossen wurde.
Der Bundesrat argumentiert, das CITES sichere die nachhaltige Nutzung und den Schutz der in seinen Anhängen aufgeführten Tier- und Pflanzenarten und sei für den Artenschutz zielführender als Importverbote einzelner Länder.
Gemäss CITES sei die Aus- und Einfuhr von Jagdtrophäen von Nashörnern, mancher Primaten und Raubtiere sowie den meisten Elefantenpopulationen nur in Ausnahmefälle zulässig und strengen Schutzmassnahmen unterworfen.. Für Trophäen anderer Tiere – etwa Eisbären – seien Ausfuhrgenehmigungen des Ursprungslandes notwendig, welche die Nachhaltigkeit belegten.
Zur Gatterjagd schreibt der Bundesrat, diese entspreche nicht den tierschutzrechtlichen und ethischen Massstäben in der Schweiz. Es sei jedoch nicht möglich, Trophäen aus der Gatterjagd von solchen aus anderer Jagd zu unterscheiden. Zudem seien die Übergänge zwischen einer Gatterjagd und einer Jagd in Jagdreservaten manchmal fliessend. Ein solches Importverbot wäre daher gar nicht umsetzbar. (whr/sda)