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Corona Schweiz: Das hat der Bundesrat heute beschlossen

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Quarantäne wird verkürzt – das hat der Bundesrat beschlossen

12.01.2022, 13:4513.01.2022, 06:12
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Verkürzung der Quarantäne

Personen ohne Symptome können sich ab Donnerstag bereits nach fünf Tagen von einer Corona-Isolation oder -Quarantäne befreien. Damit will der Bundesrat den reibungslosen Betrieb der Wirtschaft sicherstellen. Daneben setzt die Regierung auf die bekannten Instrumente.

Nach fast vierwöchiger Winterpause traf sich der Bundesrat am Mittwoch zur ersten ordentlichen Sitzung des neuen Jahres. Wie erwartet verkürzte er die Quarantäne- und Isolationsdauer von zehn auf fünf Tage.

Zudem beschränkte er die Quarantäne auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Die neuen Regeln:

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bild: bag

Keine Sorgen wegen Landesversorgung

Die nun beschlossene Lockerung der Quarantäne- respektive Isolationsregeln hatten in den vergangenen Wochen verschiedene Behördenvertreter gefordert. Unter anderem Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Schritt sei angesichts vieler Personalausfälle in der Wirtschaft sinnvoll.

Am Dienstag äusserte sich auch die wissenschaftliche Taskforce des Bundes positiv gegenüber einer Verkürzung. Demnach sind die Risiken des Schrittes überschaubar. Bei der Omikron-Variante hat sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt.

Trotz kürzerer Quarantäne- und Isolationsdauer rechnet der Bundesrat in den kommenden Wochen vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) seien die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen jedoch gut darauf vorbereitet. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, können die Kantone zudem Ausnahmen von der Isolation und Quarantäne gewähren.

Massnahmen sollen bis zum 31. März verlängert werden

Weil die Omikron-Welle bis Ende Januar nicht überstanden sein wird, schickt der Bundesrat zudem die Verlängerung der geltenden Corona-Massnahmen in die Konsultation. Die 2G-(plus-)Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht sind aktuell bis am 24. Januar befristet.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen die Massnahmen bis zum 31. März verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar. Entscheiden dürfte die Regierung an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung am 26. Januar.

Sollte sich die Lage in den Spitälern vorher stark verschlechtern, kann der Bundesrat nach eigenen Angaben «unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen». Infrage kämen dann etwa die Schliessung von Restaurants oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Weitere Konsultationen

Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten - etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts an den Universitäten, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur kompletten Aufhebung der Quarantäneregeln. Diskutiert wird darüber hinaus die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Eine Person haelt ein Smartphone mit Covid-Zertifikat bei einem Weihnachtsessen an Heiligabend mit der Familie, am Freitag, 24. Dezember 2021, in Duedingen. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Die Gültigkeit des Zertifikats wird möglicherweise auf 270 Tage reduziert.Bild: keystone

Wahrscheinlich ist, dass der Bundesrat Ende Monat die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduziert. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar in Kraft gesetzt werden. (cma/sda)

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180 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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sinapis
12.01.2022 14:13registriert März 2021
Bei der Verkürzung der Isolation hätte ich eine Testpflicht zum Beenden der Isolation erwartet!
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DPFFAW
12.01.2022 14:36registriert Februar 2014
Phuu ob das sinnvoll ist.. 2 MA, beide nach 5 Tagen in Quarantäne negativ getestet. (PCR) Beide machten weiterhin täglich Selbsttests zur Sicherheit, beide am Tag 9 nun positiv.. (Schnelltest und PCR)
Das werden tolle Zeiten.. (nicht)
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Kak Attack
12.01.2022 15:22registriert August 2016
weiss grad nicht, ob das OffTopic ist oder nicht:

das Titelbild ganz oben suggeriert, dass Homeoffice irgendwas mit Quarantäne zu tun hat. Das ist nicht so. Es gilt die HomeOffice-PFLICHT! Das heisst nicht, "Homeoffice für die, die in Quarantäne sind".

Die lasche Haltung, was Homeoffice bedeutet und für wen sie gilt deckt sich jedoch mit meinen Erfahrungen sowohl in der eigenen Firma wie auch bei anderen Firmen.
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