Ab sofort gilt nationaler Notstand. Der Bundesrat kann nun Beschlüsse ohne Zustimmung von Parlament und Kantonen erlassen. Alle öffentlichen Einrichtungen sind per sofort und mindestens bis 19. April 2020 geschlossen, öffentliche und private Veranstaltungen im ganzen Land verboten. Alle Schweizer Landesgrenzen führen zudem wieder Grenzkontrollen durch. Die Aus- und Einreise ist bis auf Weiteres stark eingeschränkt.
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Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Lebensmittelläden, Take-Aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringende Eingriffe und Therapien verzichten.
Grundsätzlich könne man niemanden einsperren, sagte der Bundesrat. Doch die Botschaft war deutlich: Wer auch immer nicht raus muss, soll das auch nicht tun. Allen voran vulnerable Personen - aber auch alle anderen, da jeder und jede Verbreiter des Virus sein kann, auch wenn man keine Symptome hat.
Es geht nun darum, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, damit die medizinischen Einrichtungen nicht überlastet werden. Nur so kann eine gesundheitliche Versorgung der gesamten Bevölkerung auch im Notfall gewährleistet bleiben. Die Spitäler sind bereits am Anschlag. «Abstand kann Leben retten», sagte der Bundesrat an der Pressekonferenz. Es gelte nun, dass Jeder und Jede die Massnahmen per sofort strikt einhalte. Nur so kann eine Katastrophe wie in Italien noch verhindert werden.
Aktuell sieht der Bundesrat nur die Notwendigkeit für besonders betroffenen Personen (Ü65, Personen mit Vorerkrankungen) zuhause zu bleiben und Menschenansammlungen zu meiden. «Wir wollen nicht den totalen Stillstand in diesem Land», sagte Bundespräsidentin Sommaruga. Die übrige Bevölkerung müsse die Hygienemassnahmen einhalten, soziale Kontakte möglichst reduzieren und Abstand halten.
Der öffentliche Verkehr bleibt intakt. Ab Donnerstag gilt jedoch ein Spezialfahrplan. Die Schweizer Transportunternehmen reduzieren das Angebot. Die Fernverkehrszüge fahren generell im Stunden- statt Halbstundentakt, grenzüberschreitender Verkehr wird stark eingeschränkt. Die Transportunternehmen bitten Reisende, sich frühzeitig über den Fahrplan zu informieren.
Grundsätzlich hält die Verordnung fest, dass private Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten verboten sind. Der Bundesrat hat jedoch nicht genau festgelegt, was als private Veranstaltung gilt und wie viele Personen davon betroffen sind. Bei besonders gefährdeten Personen ist die Verordnung jedoch klar: Sie sollen zuhause bleiben und Menschengruppen meiden. Als besonders gefährdet gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
Das Corona-Virus werde in erster Linie von Erwachsenen übertragen, betonte BAG-Vertreter Daniel Koch. Im Gegensatz zur obligatorischen Schule sei es den Eltern im Falle der Kitas grundsätzlich möglich, ihr Kind freiwillig zuhause zu behalten. Für jene Kinder im schulpflichtigen Alter, bei denen die Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, müssen Kantone ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.
An seiner Pressekonferenz versprach der Bundesrat, die von verordneten Schliessungen betroffenen Geschäfte und ihre Angestellten nicht alleine zu lassen. Zu den Unterstützungsmassnahmen gab es keine neuen Informationen: Letzte Woche hatte die Regierung, betroffenen Unternehmen 10 Milliarden Soforthilfe in Form von Kurzarbeitsentschädigungen, Bürgschaften und Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen. Erste konkrete Entscheidungen werden am Freitag erwartet.
Bundesrat und Schweizer Detailhändler betonen: Es drohen keinerlei Lieferengpässe bei Gütern des täglichen Bedarfs. Bezüglich Masken und Desinfektionsmitteln steht die Schweiz mit den Nachbarstaaten in Kontakt und hat Zusicherungen erhalten, dass entsprechende Warentransporte möglich bleiben.
Für die Umsetzung der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen sind die Kantone zuständig. Bei Verstössen gegen die Verordnung werden die kantonalen Polizeikorps und gegebenenfalls die Justiz aktiv. Wer sich den Massnahmen vorsätzlich widersetzt, wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Die Armee wird für sanitätsdienstliche Leistungen aufgeboten: Pflege, Patientenüberwachung, Transporte, Spital-Logistik. Die Armee wird zudem etwa beim Aufbau von improvisierter Infrastruktur helfen. Und zur Entlastung der Kantonspolizeikorps (Botschaftsschutz) und dem Grenzwachtkorps (Bewachung Grenzen und Flughäfen) einspringen.
Bis zu 8000 Armeeangehörige kommen, teilweise ab sofort, im Assistenzdienst zum Einsatz. Etwa 3000 davon allein im Sanitätsdienst. Vier Spitalbataillone und fünf Sanitätskompanien können innert vier Tagen ihre Arbeit beginnen. Rund 300 Angehörige des Spitalbataillons 5 sind ab sofort einsatzbereit.
Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd handelt es sich um die «grösste Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg». Das waren allerdings noch ganz andere Dimensionen: In der zweiten allgemeinen Mobilmachung vom 10. Mai 1940 etwa wurden fast 700’000 Wehrleute aufgeboten. Bis zu 80’000 Mann standen damals ständig unter Waffen.
Der Bundesrat fordert alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich derzeit noch im Ausland befinden, zur Rückreise in die Schweiz auf.
Ja, mit wenigen Ausnahmen. Seit Mitternacht kontrolliert er auch die Aussengrenzen zu Deutschland, Frankreich und Österreich. Bisher hat er das nur an der Südgrenze so gehalten. Neu führen die Grenzwächter an den Übergängen zu allen grossen Nachbarländern Kontrollen durch. Einreisen dürfen nur noch Schweizer Bürger oder Menschen mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung. Weiterhin ins Land kommen dürfen auch Personen, die berufliche Gründe vorbringen können, Grenzgänger etwa. Ausserdem bleibt der Warenverkehr möglich. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte gestern, der Bund prüfe eine weitere Ausdehnung der Einreisebeschränkungen, etwa auf Personen, die über den Flughafen Zürich ins Land gelangen.
Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit sprach gestern von 2330 Fällen. Das bedeutet im Vergleich zum Sonntag eine geringe Zunahme um nur 130 Fälle. Noch am Sonntag waren laut dem Bund an einem Tag 800 neue Corona-Erkrankungen dazu gekommen. Koch erklärte diese erstaunliche Entwicklung damit, dass die Meldungen aus den Labors «nicht alle gleichzeitig erscheinen». Das könne zu Schwankungen bei den pro Tag gemessenen Zahlen führen.
Werden wir auch tun, nach einem Jahr Weltreise kehren wir zurück ins Chaos...