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Coronavirus: So sieht die Notlage-Verordnung des Bundesrates aus

Coronavirus: So sieht die Notlage-Verordnung des Bundesrates aus

Der Bundesrat hat seine Coronavirus-Verordnung geändert und damit die ausserordentliche Lage ausgerufen. Die Bilderstrecke zeigt die Änderungen im Überblick.
16.03.2020, 19:0516.03.2020, 19:07
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Covid-Verordnung Bundesrat (16. März 2020)
quelle: bundesrat
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Der Bundesrat hat wegen der Coronavirus-Pandemie am Montag die ausserordentliche Lage ausgerufen. Per Notrecht verordnete er weitere einschneidende Massnahmen für die Bevölkerung in allen Kantonen. Diese gelten am Montagabend ab Mitternacht und bis am 19. April. Die Massnahmen im Überblick:

Hygiene

Der Bundesrat ruft die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft ältere Menschen dazu auf, zu Hause zu bleiben. Besonders gefährdete Personen sollen zu Hause arbeiten. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.- Veranstaltungen: Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.

Lokale

Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen schliessen. Ebenso zu machen müssen Betriebe, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeur oder Kosmetikstudios.

Versorgung

Offen bleiben dürfen Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, aber auch Lebensmittelläden, Take-Away-Geschäfte, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel dürfen weiterbetrieben werden.

Betreuung

Nach den Schulschliessungen müssen die Kantone für Kinder, die nicht privat betreut werden können, für die notwendigen Betreuungsangebote sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen.

Grenzkontrollen

Nach Italien macht die Schweiz wieder Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich und führt Einreiseverbote mit Ausnahmen ein. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.

Armeeeinsatz

Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich mobilisiert der Bundesrat bis zu 8000 Armeeangehörigen.

Öffentlicher Verkehr

Ab Donnerstag wird der öffentliche Verkehr auf Schiene und Strasse schrittweise reduziert. Fernverkehrszüge verkehren nur noch im Stunden- statt im Halbstundentakt. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen aus. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Im Regionalverkehr werden die Takte gelockert, Halb- statt Viertelstundentakt respektive Stunden- statt Halbstundentakt. Die Transportunternehmen bitten Reisende, den Online-Fahrplan zu konsultieren und Billette elektronisch zu kaufen.

Gesetzeslage

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Der Bundesrat darf damit allen Kantonen einheitliche Massnahmen vorschreiben. (pit/sda)

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