Der Corona-Notstand erreicht den Schienen- und Strassenverkehr. Nach Verkündung des «ausserordentlichen Lage» in der Schweiz wird auch das ÖV-Angebot reduziert. Die Fahrplananpassung erfolgt ab Donnerstag, 19. März 2020, Schritt für Schritt und gilt bis auf Weiteres. Eine so tiefgreifende Fahrplananpassung innert weniger Tage hat es bisher noch nie gegeben. Die Grundversorgung ist gewährleistet, es wird jedoch zu Ausfällen, Verspätungen und Anschlussbrüchen kommen.
Die Transportunternehmen bitten die Reisenden, vor jeder Fahrt den Online-Fahrplan zu konsultieren.
Die Züge des Fernverkehrs verkehren ab Donnerstag schrittweise generell im Stunden- statt im Halbstundentakt. Die ersten und letzten Taktverbindungen sind nicht von Einschränkungen betroffen, da diese wichtig sind im Zusammenhang mit Schichtarbeiten und für die Erschliessung der Schweiz und ihrer Regionen. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen ersatzlos aus.
Das ÖV-Angebot zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern wird stark reduziert. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Konkret bedeutet dies Folgendes:
Alle Grenzbahnhöfe werden mit dem Grundangebot im Fern- und Regionalverkehr erreicht. Auch verkehren die Züge ab den Grenzbahnhöfen auf den Schweizer Streckenabschnitten weiter, sofern sie nicht von Angebotsanpassungen im nationalen Fernverkehr betroffen sind. Der Railjet-Verkehr nach Österreich, der gesamte Nightjet-Nachtverkehr sowie die EC-Züge und IC-Busse Zürich – München wurden bereits eingestellt.
Grenzüberschreitende Regionalzüge wie beispielsweise der Léman Express im Raum Genf verkehren weiter, da sie eine wichtige Erschliessungsfunktion für grenznahe Ballungsräume haben. Dies gilt unter Vorbehalt von anderen Anordnungen ausländischer Behörden und Bahnen, die teilweise bereits in Kraft sind. Analog zum innerschweizerischen Regionalverkehr fahren diese Züge ab Donnerstag generell im Halb- statt im Viertelstundentakt. Die ersten und letzten Verbindungen verkehren unverändert. Entlastungs- und Nachtzüge fallen aus.
Die Züge und Busse des Regionalverkehrs verkehren dort, wo heute der Viertelstundentakt gilt, neu im Halbstundentakt, und dort, wo heute der Halbstundentakt gilt, neu im Stundentakt. Die ersten und letzten Verbindungen werden angeboten, um Früh- und Spätdienste z. B. im Gesundheitswesen oder für die Versorgung mit Lebensmitteln zu ermöglichen. Zusätzliche S-Bahnen in der Hauptverkehrszeit (6 bis 9 sowie 16 bis 19 Uhr) sowie das Nachtangebot am Wochenende fallen aus. Züge und Busse, die bereits heute im Stundentakt verkehren, fahren wie bis anhin. Kantone haben die Möglichkeit, begründete Ausnahmen für die geplante Taktreduktion über die etablierten Kontakte zu melden.
Die Unternehmen im Ortsverkehr und im städtischen Verkehr stellen die Bedürfnisse für die Grundversorgung sicher und sorgen für eine gute Verteilung der Reisenden. Sie stellen die Anschlüsse auf den Fern- und Regionalverkehr sicher. Der grenzüberschreitende Busverkehr (Fernbusse) wird eingestellt.
(aeg)