Die neuen Bestimmungen gelten seit Freitag 15.30 Uhr. Seitdem ist die Einreise aus Italien nur noch erlaubt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen. Es handle sich um einen «Spiegel der Massnahmen», die Italien am 8. und 9. März ergriffen habe, erklärte EVZ-Direktor Bock vor den Medien am Grenzübergang Chiasso-Strada.
Das Fahrzeugaufkommen im Privatverkehr von Italien ins Tessin sei um 60 Prozent zurückgegangen, erklärte der Zolldirektor. Bis Samstagmorgen sei 288 Personen die Einreise verweigert worden.
Die Zahl der Grenzgänger, die zwischen 4 Uhr morgens und 11.30 Uhr eingereist seien, habe sich bereits von 68'000 auf 28'000 Fahrzeuge reduziert. Die langen Schlangen, die sich während der Woche nach der Einführung verstärkter Kontrollen gebildet hatten, waren praktisch verschwunden.
Während des Informationsanlasses in Chiasso am Samstag passierten nur einzelne Fahrzeuge den Grenzübergang, wie ein Korrespondent der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor Ort beobachtete. Es herrschte eine gespenstische Ruhe an einem Grenzübergang, an dem normalerweise an einem Samstag viel los ist.
«Es gibt keine besonderen Probleme, die Personen haben die Problemlage verstanden», sagte der Tessiner Zollkreisdirektor und Kommandant Silvio Tognetti. Der Rückgang des Fahrzeugaufkommens sei insbesondere in Chiasso zu spüren (an den beiden Übergängen Strada und Brogeda), weniger beispielsweise in Stabio. Das Personal sei ausreichend, um das neue Regime durchzusetzen.
Die Grenze zu Italien macht mit 800 Kilometern den längsten Teil der Schweizer Binnengrenzen mit den angrenzenden Staaten aus. Neun kleinere Grenzübergänge vom Tessin zu Italien wurden geschlossen. An allen anderen Grenzübergängen werden nun systematische Kontrollen gemacht. Zudem werden, wie bisher, Hinterlandkontrollen durch den Grenzschutz ausgeführt sowie die grüne Grenze überwacht.
An den Grenzübergängen zu Deutschland, Frankreich und Österreich wurden bisher keine besonderen Coronavirus-Vorkehrungen getroffen. Die Behörden versuchen jedoch, den Umgehungsverkehr zu verhindern.
Die Grenzwächter in Chiasso arbeiten ohne Atemschutzmasken, während beispielsweise die Verkäuferinnen von Detailhändlern im Tessin seit Samstag solche Masken tragen. «Wir folgen den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit», sagte Bock auf die Frage, warum die Grenzwächter keine Masken tragen. Nur wer krank sei, müsse eine Maske tragen.
Auch der Transit- und der Warenverkehr ist weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit aus Italien einreisen.
Die Einreisebeschränkungen dienen in erster Linie dazu, die Schweizer Bevölkerung vor Ansteckungen mit dem Coronavirus zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Zudem unterstützen sie die Wirksamkeit der italienischen Regelungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich und wird die Massnahmen an der Grenze nötigenfalls auf Reisende aus weiteren Ländern oder Regionen anwenden. (bal/sda)