Schweiz
Gesellschaft & Politik

Keine Sozialhilfe für weggewiesene afghanische Grossfamilie

Bundesgericht sagt Nein

Keine Sozialhilfe für weggewiesene afghanische Grossfamilie

25.11.2014, 12:0025.11.2014, 12:04

Eine achtköpfige Familie aus Afghanistan erhält in der Schweiz zu Recht nur Nothilfe. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Urteil betrifft die Familie, die gemäss dem Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur unter Zusicherung von Garantien durch Italien dorthin zurückgeschickt werden darf.

Das Bundesgericht hat sein Urteil nur einen Tag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefällt. Und die Begründung fällt einfach aus: Das Bundesamt für Migration (BFM) ist auf das Asylgesuch der afghanischen Familie nicht eingetreten.

Grund dafür ist ist das Dublin-Abkommen. Gemäss diesem ist Italien für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig. Dort war die damals noch siebenköpfige Familie mit einem Boot gelandet und danach registriert worden.

Das Schweizer Asylgesetz sieht vor, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist gesetzt worden ist, von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind.

Durch das Verfahren vor dem EGMR sei die Wegweisung zwar sistiert worden. Doch das versetzt die afghanische Familie nicht wieder in den Status von Asylsuchenden, die sich noch im Verfahren befinden, wie das Bundesgericht schreibt.

Weil sich die Familie mit dem Gang nach Strassburg in einem ausserordentlichen Rechtsmittelverfahren befand, hatte sie jedoch die Möglichkeit, um Nothilfe zu ersuchen. (Urteil 8C_706/2013 vom 03.11.2014) (sda)

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