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Gesellschaft & Politik

Verwaltungsgericht lässt Halterin von bissigem Hund abblitzen

Hund
Nachdem er fünfmal zugebissen hatte und auch Kinder verletzte, beschlagnahmte das Veterinäramt das Tier (Symbolbild).Bild: Imago

Hund beisst mehrmals zu und wird Halterin weggenommen – Gericht gibt Veterinäramt recht

21.07.2026, 04:4421.07.2026, 04:49

Eine Hundehalterin aus dem Kanton Zürich muss künftig auf ihren Liebling verzichten: Nachdem er fünfmal zugebissen hatte und auch Kinder verletzte, beschlagnahmte das Veterinäramt das Tier. Zu Recht findet das Verwaltungsgericht.

«Der Verzicht auf das Tier muss der Halterin zugemutet werden, auch wenn sie diese Massnahme persönlich hart trifft», schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Die Bevölkerung habe das Risiko einer weiteren Bissattacke nicht hinzunehmen. Auch wenn keines der Opfer bleibende physische Schäden davongetragen habe.

Was nun mit dem Hund passiert, ist noch offen. Die Halterin zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Erst bei einem rechtskräftigen Entscheid wird das Veterinäramt prüfen, ob das Tier eingeschläfert wird oder nicht. Es neu zu platzieren, dürfte angesichts seines Alters und seiner Vorgeschichte aber schwierig werden.

Das Veterinäramt verhängte zwar bereits 2024 eine Leinenpflicht. Später folgte zusätzlich eine Maulkorbpflicht. Dies nützte jedoch wenig. Die Halterin ist «vehemente Maulkorb-Gegnerin», so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Sie dürfte es mit der Massnahme also nicht sehr genau genommen haben.

Opfer landeten im Spital

Das Urteil des Verwaltungsgerichts führt eine ganze Liste von schmerzhaften Vorfällen auf, die teilweise im Spital endeten: Bereits im Jahr 2018 schnappte der Hund zu, als er auf dem Boden lag und ihm jemand auf die Pfote gestanden war. Später ging er ohne Vorwarnung auf einen Passanten los und biss ihn ins Bein. Ein anderes Mal traf es eine E-Bike-Fahrerin.

In zwei Fällen waren Kinder betroffen, die mit dem Velo «verbotenerweise auf dem Trottoir fuhren» respektive «wild fuchtelnd» auf den Hund zurannten, wie es die Halterin ausdrückte. Im Mai 2025 beschlagnahmte das Veterinäramt das Tier schliesslich.

In 45 E-Mails ans Veterinäramt forderte die Halterin daraufhin die «unverzügliche Herausgabe» des Hundes. Bei allen Vorfällen sah sie die Schuld bei den Opfern, nicht bei ihrer Erziehung. (sda)

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stronghelga
21.07.2026 05:13registriert März 2021
Wenn die Halterin trotz fünf dokumentierten Bissvorfällen, darunter Verletzungen von Kindern, weiterhin der Ansicht ist, ihr Hund stelle kein unvertretbares Risiko dar oder dürfe keinesfalls weggenommen werden, ist das eine uneinsichtige, verantwortungslose Ignoranz gegenüber der Gefährdung Dritter.

Nach fünf Beissattacken stellt sich die Frage, ob nicht gegen die Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt oder Anklage erhoben werden müsste.
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Obey
21.07.2026 05:36registriert Januar 2016
Ich werde einfach nie verstehen, wie man als Hundehalter/In so verantwortungslos gegenüber seinem Tier sein kann. Fürsorge bedeutet, neben Liebe/Erziehung/Pflege und allen anderen Dingen auch, dass man seinen Hund nicht in solche Situationen geraten lässt. Wenn man weiss, dass der Hund zum Schnappen neigt, dann schützt man ihn doch freiwillig davor, dass er das tun kann? Maulkorbtraining gehört von klein auf dazu, unabhängig davon, ob er später zu dieser Reaktion neigt oder nicht. So kann man ihn jederzeit nutzen, falls es einmal nötig sein wird. Das Problem liegt am hinteren Ende der Leine.
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Poly Tick
21.07.2026 05:26registriert Oktober 2023
Von solchen Hundehalterrn (m&w) gibt es leider viel zu viel! Was einem da auf dem Hundespaziergang alles begegnet... erschreckend... Leider lässt sich nicht verhindern, dass auch ungeeignete Personen Hunde haben dürfen...
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