Am Mittwoch hätte das Parlament über den Vorstoss «Ehe für alle» entscheiden sollen. Dieses Anliegen wurde jedoch auf einen unbestimmten Zeitpunkt verlegt. Ein wichtiger Punkt der Debatte wäre die Legalisierung der Samenspende gewesen.
Denn lesbische Frauen mit Kinderwunsch dürfen bis heute in der Schweiz weder heiraten, noch können sie legal eine Samenspende beanspruchen. Für heterosexuelle Paare ist die künstliche Befruchtung durch die Samenspende jedoch bereits erlaubt.
In der Schweiz leben derzeit zwischen 6’000 und 30’000 Regenbogenfamilien. Eva und Madleen und ihre beiden Töchter sind eine davon:
Vor einigen Jahren haben sie sich ihren Kinderwunsch in Spanien erfüllt. Denn wie in Spanien, ist auch in vielen anderen europäischen Ländern die Samenspende für lesbische Paare legal zugänglich.
Eva und Madleens Geschichte zeigt, mit wie viel Aufwand das Kinderkriegen für lesbische Paare in der Schweiz verbunden ist. Einerseits ist die Samenspende auf einer Samenbank mit viel Reisen und dementsprechend hohen Kosten gekoppelt. Andererseits wird nur diejenige, die das Kind austrägt als leibliche Mutter angesehen.
Um die gemeinsame Elternschaft herzustellen, muss eine Stiefkindadotion gemacht werden, die lange dauert, kostspielig und risikoreich ist. So lange die Adoption nicht gemacht ist, ist das Kind schlecht abgesichert, falls der leiblichen Mutter etwas zustösst. Dies kann das Parlament ändern, wenn es dem Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauen in der Schweiz zustimmt, weil dann die gemeinsame Elternschaft ab Geburt des Kindes gilt.
Kann mir das bitte jemand erklären wie sie das genau meint?
Das ist faktisch ja auch korrekt und bedeutet an und für sich noch keinen Nachteil (weder für Eltern, noch für das Kind). Bei einem Adoptivkind werden die Adoptiveltern ja auch nicht plötzlich die leiblichen Eltern...
Ansonsten: Ja, die Werte unserer Gesellschaft, immer dann opportun, wenn man eigene Privilegien teilen müsste...