Schweiz
Interview

Haussklavinnen-Prozess in Zürich: Anwältin ordnet tiefes Urteil ein

Woman in Prison // Gefangene Frau hinter Gitter
Der verurteilte Mann hat zwei Frauen monatelang als Haussklavinnen gehalten und dabei auch in Käfige gesperrt.Bild: Shutterstock
Interview

Anwältin zum Urteil im «Haussklavinnen»-Fall: «Unsere Gesetze sind nicht zu lasch»

Ein Zürcher Ehepaar hat zwei junge Frauen monatelang als «Haussklavinnen» ausgebeutet. Nach dem Urteil des Bezirksgericht Andelfingen muss der Mann als Strafe nur 9 Monate ins Gefängnis. Kürzer als seine Opfer in seiner Gewalt waren. Anwältin Andrea Gisler sagt, wie ein solches Urteil zu Stande kommen kann.
27.09.2024, 06:0027.09.2024, 06:51
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Der Mann, der zwei junge Frauen insgesamt 11 Monate als «Haussklavinnen» ausbeutete und in Käfige sperrte, erhielt vom Gericht nur eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon muss er nur 9 Monate absitzen. Ist dieses Urteil nicht zu milde?
Andrea Gisler:
Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber mein erster Eindruck ist auch, dass das Urteil zu milde und die Strafe zu tief ist. Man muss sich nur mal das Leid vorstellen, das die beiden Frauen erlitten haben. Dieser Mann hat sie vollkommen entwürdigt und entmenschlicht. Er hat zwar ein Geständnis abgelegt, aber er scheint keine Einsicht für das Unrecht seiner Taten zu haben.

Der Fall
Ein Ehepaar aus dem Raum Winterthur hatte 2018 und 2019 zwei junge Frauen unter falschen Versprechungen im Ausland rekrutiert und als «Haussklavinnen» ausgebeutet. Dabei sperrte es die Frauen täglich bis zu 15 Stunden lang in einen Käfig, der nur circa zwei Quadratmeter gross war. Eines der Opfer fesselten sie dabei auch.
Dem ersten Opfer, eine 22-jährige Filipina,
gelang nach zehn Monaten Gefangenschaft die Flucht. Als sie Anzeige bei der Polizei erstattete, hatte sich das Paar bereits eine neue «Haussklavin» geholt: Eine 30-jährige Brasilianerin. Die Polizei konnte sie nach eineinhalb Monaten in Gefangenschaft befreien.
Weitere Details zum Fall findest du hier.

Sind unsere Gesetze zu milde? Müsste auf politischer Ebene etwas passieren, damit solche Taten härter bestraft werden?
Nach Urteilen wie diesem werden immer wieder Stimmen laut, dass wir unsere Gesetze verschärfen müssen. Ich finde diesen parlamentarischen Aktivismus fehl am Platz. Das Problem ist nicht, dass unsere Gesetze zu lasch sind. Das Problem ist, dass unsere Gerichte den gesetzlichen Strafrahmen nicht ausschöpfen.

Das Urteil
Der Prozess gegen den Ehemann führte das Bezirksgericht Andelfingen im abgekürzten Verfahren, denn der 46-Jährige war geständig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Nur neun Monate davon muss er im Gefängnis absitzen, respektive letztendlich nur noch vier Monate, da ihm das Gericht die fünf Monate in Untersuchungshaft an die Strafe anrechnet. Damit bestätigten die Richtenden die Strafe, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese Strafe hatte sie im Voraus mit dem Verteidiger des Mannes ausgehandelt, sich also auf einen sogenannten Urteilsvorschlag geeinigt. «Dieser ‹Deal› ersparte dem Mann auch eine womöglich lange und unangenehme Befragung vor Gericht», sagt Anwältin Andrea Gisler.
Gemäss einem psychologischen Gutachten hat der verurteilte Mann eine ausgeprägte dominante Neigung und eine narzisstische Störung. Das Gericht ordnete deshalb zusätzlich eine ambulante Therapie bei einem Sexualtherapeuten an. Daneben muss er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 220 Franken bezahlen.
Die Ehefrau, die aus den Philippinen stammt, verurteilte das Gericht wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und sprach einen Landesverweis von 5 Jahren aus. Sie durchlief ein ordentliches Verfahren, da sie sich nicht geständig zeigte.

Welches Maximalstrafmass wäre in diesem Fall denn möglich gewesen?
Das ist schwer zu sagen, ohne die Akten zum Fall zu kennen. Es waren ja zwei Opfer, mehrere Tathandlungen und mindestens drei Straftatbestände, welche die Staatsanwaltschaft als erfüllt ansah: Freiheitsberaubung, Menschenhandel und Urkundenfälschung. Grundsätzlich geht man in solchen Fällen wie folgt vor: Man nimmt die Strafe für das schwerste Delikt und erhöht sie angemessen anhand der anderen Delikte. Das schwerste Delikt ist jenes mit der höchsten gesetzlichen Strafdrohung.

In diesem Fall hätte man also den Straftatbestand «Menschenhandel» als Basis genommen?
Genau. Bei Menschenhandel kann das Gericht den Täter mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal 20 Jahren bestrafen. Das Gericht setzt somit die Strafe wegen Menschenhandels fest und erhöht diese Strafe dann in einem zweiten Schritt wegen der weiteren Delikte. Es kann aber nicht über die 20 Jahre hinausgehen.

Zur Person
Andrea Gisler ist Rechtsanwältin mit Fachgebiet Familienrecht. Sie vertritt Opfer in Strafverfahren. In Wetzikon (ZH) führt sie seit 1998 eine eigene Kanzlei. Daneben ist Gisler auch politisch aktiv: Seit 2019 sitzt sie im Zürcher Kantonsrat, wo sie Fraktionsvizechefin der GLP ist. Zudem ist sie Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, sitzt im Vorstand des Frauenhauses Zürcher Oberland und im Vorstand des Frauendachverbands «alliance f», in dem sich Frauen über Parteigrenzen hinweg zusammengeschlossen haben.

Warum hat das Gericht den Mann also nicht einmal zu einem Jahr Gefängnis verurteilt?
Die Staatsanwaltschaft und der Mann haben sich im Vorfeld auf einen Urteilsvorschlag geeinigt, der eine unbedingte Geldstrafe und eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten vorsieht. Das Gericht hat diesen Vorschlag nun zum Urteil erhoben. Der Mann muss nur neun Monate im Gefängnis absitzen. Der Vollzug der verbleibenden 27 Monate wird aufgeschoben. Wenn sich der Mann innerhalb der Probezeit bewährt, ist es damit getan. Es zeigt sich hier, dass unsere Gerichte selten so harte Strafen aussprechen, wie sie gemäss Gesetz könnten.

Weshalb schöpfen die Gerichte den Gesetzesrahmen nicht aus?
Das ist eine gute Frage. Ich glaube, es liegt daran, dass unsere Richterinnen und Richter ein Abbild der Gesellschaft sind. Die Opfer werden gefragt, warum sie sich nicht gewehrt haben, warum sie nicht weggelaufen sind, statt dass das Verhalten der Täter hinterfragt wird. Oft überwiegen auch die Bedenken bezüglich Resozialisierung von Tätern. Manche finden, es sei nicht richtig, wenn ein Täter wegen einer Strafe sein Umfeld, seinen Job und vieles mehr verliert. Das führt oft zu eher milden Strafen. Ich bin aber der Meinung, dass unsere Gerichte viel mehr die Tat und nicht die Folgen in den Fokus nehmen sollten. Letztendlich stellt sich die Frage: Welchen Zweck soll eine Strafe haben? Soll sie eine Straftat sühnen, Gerechtigkeit herstellen, abschrecken, Täter von weiteren Straftaten abhalten? Es stellen sich hier eine Reihe von rechtsphilosophischen Fragen.

Kommen wir zurück zum konkreten Fall des Ehepaars, das zwei Frauen «versklavte». Die Staatsanwaltschaft hatte genau jene Strafe gefordert, die das Gericht nun auch ausspricht. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft so wenig fordert?
Es scheint, als hätten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einen Bonus bei der Strafzumessung ausgehandelt, weil der Mann sich geständig erklärt hat. Zumindest bei Sexualdelikten und bei Delikten im Rahmen von häuslicher Gewalt habe ich in meiner Arbeit als Anwältin beobachten können, dass Staatsanwaltschaften oft ein geringeres Strafmass fordern, als ich es als Vertreterin der Opfer als angemessen erachte.

Warum fordern Staatsanwaltschaften weniger als Privatklägerinnen und Privatkläger?
Ich vermute auch hier, dass das nicht böswillig geschieht. Auch die Staatsanwaltschaften sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Oft vergleichen sie die Straftaten mit anderen Fällen. Wenn es nicht um ganz schwere Straftaten geht, siedelt die Praxis die Strafen in aller Regel im unteren bis mittleren Bereich des vorgegebenen Strafrahmens an.

Andrea Gisler ist Rechtsanwältin mit Fachgebiet Familienrecht
Andrea Gisler ist Rechtsanwältin mit Fachgebiet Familienrecht.Bild: zvg/ ©MELANIE DUCHENE

Kann die Staatsanwaltschaft ein Urteil also massgeblich beeinflussen?
Die Anklage, Anklageschrift und das geforderte Strafmass sind in jedem Gerichtsprozess zentral. Und diese hat die Staatsanwaltschaft verfasst und gestellt. Mit ihrem gefordertem Strafmass setzt sie sozusagen den «Anker», um den das Gericht anschliessend während der Verhandlung kreist. Das Gericht darf als Basis für sein Urteil nur jenen Sachverhalt nehmen, den die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift schildert. Darum kann man durchaus sagen: Wenn ein Urteil aus Sicht der Gesellschaft zu milde ausfällt, ist das Gericht nicht alleine dafür verantwortlich. Was die Staatsanwaltschaft im Vorfeld gemacht hat, ist ebenfalls von Bedeutung.

Kann das Gericht nicht auch eine höhere Strafe verhängen, als die Staatsanwaltschaft fordert?
Ja, aber das passiert in der Schweiz eher selten. Was die Staatsanwaltschaft als Strafe beantragt, hat eine Wirkung, auch wenn das Gericht nicht daran gebunden ist. Meistens entscheidet sich das Gericht für das Strafmass, das die Staatsanwaltschaft fordert oder es urteilt milder. Theoretisch könnte das Gericht auch feststellen, dass ein anderer oder ein weiterer Straftatbestand erfüllt ist und den Täter zusätzlich verurteilen.

Aber?
Das ist je nach Fall sehr schwierig, weil ausreichende Informationen in der Anklageschrift fehlen, anhand derer die Richterin oder der Richter eindeutig einen anderen Straftatbestand als erfüllt betrachten kann. Weil die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ja nur Ausführungen zu jenem Sachverhalt macht, der in ihren Augen einen Straftatbestand erfüllt.

Es scheint also ein grundsätzliches Problem in unserer Judikative zu geben. Wie könnte man dieses Problem bekämpfen?
Wie gesagt, Gesetzesänderungen lösen noch nichts. Es braucht mehr Sensibilisierung und Weiterbildungen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Da wird schon viel gemacht, aber oft nehmen dann genau jene, die es nötig hätten, nicht teil. Was hingegen aus demokratischer Sicht wichtig und richtig ist: Dass die Medien über Gerichtsprozesse und -urteile berichten und viele Prozesse öffentlich sind. Das stärkt das Vertrauen in die Justiz. Gleichzeitig kann die Öffentlichkeit auf diese Weise unsere Judikative kontrollieren und unter Umständen kritisieren. So wie sie das bei der MeToo-Debatte getan hat. Seit der MeToo-Bewegung werden bei Sexualdelikten zunehmend höhere Strafen ausgesprochen. Das ist eine positive Entwicklung.

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97 Kommentare
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Linksrechtsblablabla
27.09.2024 06:25registriert Januar 2021
Also wenn die maximalstrafe 20 Jahre ist und die Staatsanwaltschaft fordert 9 Monate, weiss man wo der Hunde begraben ist. Das der Richter dies nicht erhöht, ist aber schon ein wenig komisch für mich.
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N. Y. P.
27.09.2024 06:37registriert August 2018
Kompliment, Aylin Erol, genau die richtigen Fragen gestellt. Eine Kunst, die nicht alle beherrschen.

Oft überwiegen auch die Bedenken der Richter bezüglich Resozialisierung von Tätern. Manche finden, es sei nicht richtig, wenn ein Täter wegen einer Strafe sein Umfeld, seinen Job und vieles mehr verliert.

Ich habe es langsam so satt. Statt den Täter zu bestrafen für Sklavenhaltung (20 Jahre möglich), bekommt er 36 Wochen !

Der Täter soll sühnen, dann wird er resozialisiert. In dieser Reihenfolge. Hier wären mind. 6 Jahre angebracht gewesen.
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Callista
27.09.2024 06:51registriert September 2023
Ich bin echt fassungslos. Resozialisierung ist bei dominanten Narzissten praktisch aussichtslos. Jeder, der Psychologie studiert hat, oder sich nur damit befasst, weiss das. Das strafmildernd zu werten ist lächerlich. Die Opfer sind ein Leben lang geschädigt, trotzdem ist vorrangig, wie der Täter „wieder seine Arbeit“ in seinem Umfeld aufnehmen kann. Mich macht das nur hässig. (Und traurig).
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