Schweiz
Justiz

«Haussklavinnen-Prozess»: Anwalt fordert Freispruch

GERICHTSZEICHNUNG - Verteidiger Valentin Landmann in blauem Anzug und gruener Kravatte, neben dem Angeklagten (rechts in Umrissen), am Dienstag, 17. September 2024 vor dem Bezirksgericht in Andelfinge ...
Eine Gerichtszeichnung aus dem «Haussklavinnen-Prozess» von Andelfingen, 17. September 2024.Bild: keystone

Anwalt fordert im «Käfig-Prozess» von Andelfingen einen Freispruch

18.09.2024, 15:31
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Am zweiten Prozesstag im «Haussklavinnen-Prozess» von Andelfingen ZH hat der Anwalt der Ehefrau einen vollen Freispruch gefordert. Sie habe keinesfalls eine «Gefängniswärter-Funktion» gehabt, wie es ihr die Anklage vorwerfe.

Seine Mandantin gebe zu, dass sie «gelegentlich geholfen habe, die Fesseln anzulegen», sagte der Anwalt. Aber nur, wenn ihr Mann nicht da gewesen sei. «Sie tat, was ihr Göttergatte ihr sagte.» Der Anwalt forderte für die Philippinerin deshalb einen vollen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten, zudem solle sie für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Ihr Ehemann, ein 46-jähriger Schweizer mit ausgeprägter dominanter Neigung und einer narzisstischen Störung, hatte zwei junge Ausländerinnen unter falschen Versprechungen rekrutiert und als «Haussklavinnen» ausgebeutet. Dabei sperrte er sie täglich in einen Käfig. Das Bezirksgericht Andelfingen wird das Urteil kommende Woche eröffnen.

(sda)

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
18.09.2024 16:19registriert August 2018
Hier von einer ausgeprägten dominanten Neigung zu sprechen, ist völlig daneben. In der BDSM Szene gilt Einvernehmlichkeit als oberstes Gebot. Es geht hier wohl mehr um eine krankhafte sadistische Neigung, wenn die Einvernehmlichkeit nicht besteht.
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tychi
18.09.2024 16:58registriert Juli 2016
Einvernehmlichkeit bedingt ein Mindestmass an Unabhängigkeit zwischen den beiden Seiten. Die Opfer waren jedoch finanziell und aufenthaltsrechtlich zu 100% abhängig von der Täterschaft. Wie hätten sie sich da adäquat wehren oder widersprechen können?
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FACTS
18.09.2024 20:27registriert April 2020
"geholfen habe, die Fesseln anzulegen», sagte der Anwalt. Aber nur, wenn ihr Mann nicht da gewesen sei."

Also für mich klingt das jetzt eher belastend als entlastend, wenn auch ohne Überwachung des Haupttäters und damit wohl ohne jegliche Not bei ktiminellen Akten geholfen wird...
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