Vor 20 Jahren gewann K. J. einen Schönheitswettbewerb in der Nordwestschweiz, später betrieb sie eine Coaching-Firma für angehende Models. Am 13. Februar wurde die 38-Jährige in Binningen BL umgebracht; tatverdächtig ist ihr Ehemann, der seither in Untersuchungshaft sitzt. Er soll seine Gattin erwürgt haben.
Der Tatverdächtige hatte beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Nach einer negativen Antwort ging er weiter ans Kantonsgericht, das seine Beschwerde ablehnte, und schliesslich vor Bundesgericht. Am Mittwoch wies das Bundesgericht in Lausanne auf Grundlage bisheriger Untersuchungen und Vernehmungen die Klage ab und entschied, dass er bis zum Prozess in Haft bleiben muss. Im Zuge dieses Verfahrens wurden erschütternde Details zum Tod von K. J. bekannt.
Der mutmassliche Täter soll nach der Tötung die Leiche zerkleinert haben. Nach dem aktuellen Untersuchungsstand bestehen bei ihm «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung», wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Vor der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte ein, seine Ehefrau und Mutter seiner zwei Kinder umgebracht zu haben – angeblich, weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe. Zuvor hatte er noch behauptet, seine Frau tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst. Das medizinisch-forensische Gutachten spreche jedoch gegen seine Darstellung einer Notwehr.
Die Gutachterinnen stellten fest, dass die Frau erwürgt wurde. Die Leiche wurde gemäss Obduktionsbericht in der Waschküche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere zerlegt. Anschliessend wurden mehrere Körperteile mit einem Stabmixer zerkleinert, «püriert» und in einer Chemikalie aufgelöst, wie es weiter heisst.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen. Aktenkundig ist auch, dass er schon vor dem Tötungsdelikt seine Frau gewürgt hat, wie es im Urteil heisst. (sda)