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Zürcher Ehepaar hält Haussklavinnen in Käfig: Nun stehen sie vor Gericht

Käfig
Die Haussklavinnen wurden in einem kleinen Käfig gehalten. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Zürcher Ehepaar hält «Haussklavinnen» in Käfig – jetzt steht es vor Gericht

Ein Ehepaar aus der Region Winterthur hat zwei junge Frauen als «Haussklavinnen» ausgebeutet und in einem kleinen Käfig gehalten. Dafür müssen sie sich kommende Woche vor dem Bezirksgericht Andelfingen verantworten.
10.09.2024, 13:1710.09.2024, 13:51
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Der 46-jährige Schweizer aus der Region Winterthur hat ausgeprägte sadistische Neigungen. Einvernehmliche Sado-Maso-Rollenspiele mit BDSM-Sklavinnen reichten ihm nicht – er wollte Frauen vollständig kontrollieren, fesseln und gegen ihren Willen in einem Käfig einschliessen. Dies geht aus der Anklageschrift hervor.

Indem er jungen Frauen aus dem Ausland eine Ausbildung und eine Aufenthaltsbewilligung versprach, konnte er einmal eine 22-jährige Philippina und einmal eine 30-jährige Brasilianerin in sein Haus locken. Seine Ehefrau, eine 32-jährige Philippina, half ihm dabei.

Die erste «Haussklavin» war die 22-Jährige, die von Juli 2018 bis April 2019 im Haus eingeschlossen war. Ihr machte der Beschuldigte gemäss Anklage vor, dass er ihr eine Aufenthaltsbewilligung organisiere. Sie könne zudem eine Ausbildung an der «International Maids School» machen. Dabei lerne sie viel über Gastronomie und Schweizer Geografie. Diese Schule existiert jedoch nicht.

Mit Hand- und Fussfesseln im Käfig

Statt einer Ausbildung und einer Bewilligung erhielt die Frau für lediglich 800 Franken Monatslohn einen durchgetakteten Zeitplan mit Hausarbeiten, sechs Tage die Woche und rund um die Uhr abrufbereit.

In ihrer spärlichen «Freizeit» sperrte der Mann sie in einen fensterlosen Käfig, der lediglich zwei Quadratmeter Grundfläche hatte. Metallstäbe dienten als Türe. Eine Toilette gab es hier nicht, lediglich einen Eimer – und eine Überwachungskamera.

Er fesselte sie täglich, ausser an Ostern, Geburtstag und Neujahr. Zu den Hand- und Fussfesseln musste sie auch ein Lederhalsband tragen, das mit den Fesseln verbunden war, sodass sie sich kaum mehr bewegen konnte. Er sagte ihr gemäss Anklage, das sei eine Vorgabe der Schule.

Er führte auch «Prüfungen» mit ihr durch. Schnitt sie schlecht ab, wurde sie bestraft, etwa mit Fesselungen oder dem Tragen von eng anliegenden Handschuhen. Machte sie etwas gut, wurde sie belohnt, mit Restaurantbesuchen oder einem Ausflug in den Zoo. Nach zehn Monaten konnte die junge Frau schliesslich flüchten.

Er lockte die nächste Haussklavin mit Deutschunterricht an

Im Jahr 2019 rekrutierte der IT-Projektleiter erneut eine «Haussklavin», dieses Mal eine 30-jährige Brasilianerin, die in die Schweiz kam, um Deutsch zu lernen. Ihr versprach er gemäss Staatsanwaltschaft «Deutschunterricht auf höchstem Niveau».

Unter dem Tarnnamen «Gustav Wohlenweber» schickte er ihr Fotos vom schönen Einfamilienhaus mit Pool. Das Dasein als «Sklavin» dauerte für die 30-Jährige von Ende Juni bis Mitte Juli 2019, sie wurde schliesslich von der Polizei befreit. Die Philippina, die zuvor eingesperrt war, hatte irgendwann Anzeige bei der Polizei gemacht.

Grundsätzlich geständig

Der 46-Jährige ist unter anderem angeklagt wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung. Weil er grundsätzlich geständig ist, wird der Prozess am 17. September im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Seine Argumentation ist, dass die Frauen dem «Setting» mit ihrer Vertragsunterzeichnung selber zugestimmt hätten.

Erhebt das Gericht den Vorschlag der Staatsanwaltschaft zum Urteil, erhält der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei er jedoch nur 9 Monate absitzen soll. Weil «Gustav Wohlenweber» bereits fünf Monate in Untersuchungshaft sass, muss er voraussichtlich nur noch vier Monate hinter Gitter.

Dazu kommt eine amublante Therapie. Den beiden Opfern zahlte der «Hausherr» bereits insgesamt 16'000 Franken als Genugtuung. Ebenfalls vor Gericht steht kommende Woche seine Ehefrau, die für die Überwachung der «Sklavinnen» zuständig war.

Sie soll wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten bestraft werden. Dazu soll die Philippina für 5 Jahre des Landes verwiesen werden. Das Bezirksgericht wird das Urteil am 18. September eröffnen.

(sda/hap/zueritoday.ch)

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80 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Swaghetti Yolonese
10.09.2024 13:37registriert Januar 2016
Die Strafen für Sexualdelikte sind echt nur noch lächerlich.
Der Typ hat (mindestens) zwei Menschen fürs Leben traumatisiert und soll in 4 Monaten bereits wieder frei sein?
Reintegration in Ehren aber das darf doch einfach nicht sein!
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Hans -würkli- Nötig
10.09.2024 13:45registriert Juli 2015
Menschenhandel und Freiheitsberaubung. Dazu nach meiner Wahrnehmung auch noch Folter. Das mehrfach und während mehr als 9 Monaten.
Dafür gibt es in der Schweiz bloss 9 Monate unbedingt?

Da fehlt eindeutig das "gerecht" in dieser "Rechtsprechung".
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nöd ganz. klar #161!
10.09.2024 13:46registriert April 2019
Und der Typ erhält auch noch Tage vor der Hausdurchsuchung einen Tipp von den Cops, dass seine Wohnung gestürmt werden soll, und er "das Mädchen" loswerden muss.
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