Ein heute 25-jähriger Syrien-Rückkehrer muss sich heute Dienstag erneut wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den aus Winterthur stammenden Mann der Propaganda für die Terrormiliz IS und der Anwerbung von Mitgliedern.
Der Angeklagte wurde im Februar 2019 ein erstes Mal verurteilt. Das Jugendgericht Winterthur sprach damals eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten aus. Massgebend war damals das Jugendstrafgesetz, weil er zum Zeitpunkt seiner Ausreise nach Syrien minderjährig war. Zusammen mit seiner jüngeren Schwester hatte er sich 2014 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen.
Noch während des ersten Strafverfahrens und der einjährigen Probezeit nach dem Urteil delinquierte der 25-Jährige erneut, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervor geht. Die ihm aktuell zur Last gelegten Taten fallen in den Zeitraum von Februar 2018 bis Ende Oktober 2019. Zuständig für die Beurteilung ist dieses Mal das Bundesstrafgericht.
Laut BA soll der Angeklagte im Raum Winterthur Jugendliche und junge Erwachsene für den IS angeworben oder sie in ihrer Befürwortung der Terrormiliz bestärkt haben. Weiter soll er über Kanäle der Social-Media-Plattformen Telegram und Instagram Bilder und Videos mit propagandistischem Inhalt verbreitet haben. Zahlreiche Dateien habe der 25-Jährigen gemäss BA jungen Männern gezeigt, die ihn als tragende Person der Winterthurer Gruppe betrachteten.
Diese Gruppe bestand aus 40 bis 50 Personen in wechselnder Zusammensetzung, wie es in der Anklage heisst. In leitender Funktion habe der damals in einer Flughafengemeinde Wohnende auch Spendenaktionen für gefangene oder geflüchtete IS-Mitglieder und deren Familien durchgeführt.
Als weiteren Punkt enthält die Anklageschrift einen mutmasslichen Versicherungsbetrug. Der Angeklagte soll einen Sturz auf das Steissbein vorgetäuscht haben, um Taggelder zu kassieren.
Ende Oktober 2019 wurde er schliesslich verhaftet und verblieb bis im Juli 2020 in Untersuchungshaft. Danach musste er seine Identitätskarte und seinen Pass abgeben, sich regelmässig bei der Polizei melden und hatte ein Kontaktverbot. Die Behörden erstellten ein DNA-Profil des Angeklagten. Vor der Verhaftung fanden geheime Überwachungsmassnahmen statt.
Das von der BA beantragte Strafmass ist noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft wird es anlässlich der Verhandlung bekannt geben. (Fall SK.2023.21) (sda)
Wird natürlich nicht passieren aber wetten er kappiert es auch diesmal nicht und steht in ein paar Jahren wieder vor Gericht?