Schweiz
Justiz

Sie tanzten nackt im Gras – fünf Personen vor Gericht

Richter spricht Aargauer Nackt-Tänzer frei

Das Bezirksgericht Kulm entschied über eine Nackt-Performance im Aargauer «Königreich Noseland»: War der Auftritt Erregung öffentlichen Ärgernisses?
11.01.2019, 09:5611.01.2019, 14:40
Kim Wyttenbach / ch media
Die Wiese als Bühne.
Die Wiese als Bühne.

Sie tanzten nackt auf der Wiese und wälzten sich im Gras und all das unter dem Titel der Kunst: Es handelte sich um eine Performance im Aargauer Königreich Noseland zwischen Schöftland und Schlossrued vom 20. August 2017. Damals wurden sie aufgrund einer Anzeige durch eine Person in flagranti erwischt. Die fünf Performer wurden daraufhin mit je einer Busse von 100 Franken gebüsst.

Die Performance war heute Gegenstand einer Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Kulm. Es geht um Bussen von je 100 Franken. Der Bieler Performance Künstler Thomas Zollinger und den zwei Frauen haben nämlich Beschwerde gegen die Strafe eingereicht. «Mit dem Abbruch und der Busse wurde das Grundrecht der Kunstfreiheit verletzt», so der Bieler Künstler.

An der Verhandlung nahmen auch Sympathisanten der Nackten teil, darunter der selbsternannte König Bruno Schlatter. Er «regiert» über das Königreich Noseland, das auf einer Wiese zwischen Schöftland und Schlossrued liegt und 2100 Quadratmeter umfasst.

Szenen der Performance «Nudeland» im August 2017 in Schöftland; die ganze Performance finden Sie am Textende.

Video: © Vimeo/Naked Projects

Die Beteiligten treffen am Gericht ein.

Video: © AZ/Kim Wyttenbach

Kunst oder ungebührliches Verhalten?

Das Bezirksgericht Kulm hatte also zu entscheiden, ob sich die Nackten mit der Produktion der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar gemacht haben.

Am Freitagmorgen erklärte Zollinger vor dem Bezirksgericht Kulm: Der Gemeinderat von Schöftland hätte unter Anwendung gesunden Menschenverstands die Bussen erlassen können und sollen. «Die Performance ist ein Kunstkonzept das seinen Ursprung im Ritualtheater hat.»

Die Angeklagte Regula Maria Merz erklärte: «Es war still und ruhig an jenem Tag, kein Publikum und keine Öffentlichkeit. Bruno Schlatter stand bereit, um allfällige Spaziergänger auf die Performance aufmerksam zu machen.»

«Auf diese Distanz braucht es ja fast ein Fernrohr»

Das sagten der Künstler Thomas Zollinger sowie die Anwohnerin und Landbesitzer Bruno Schlatter vor dem Prozess gegenüber Tele M1 (4.1.2019). Video: © Tele M1

Nach der Beratung erklärte das Bezirksgericht Kulm die Ordnungsbusse für ungültig. Der Grund: Die Gemeinde hat gegen Rechtsgrundsätze verstossen, als sie die Bussen stützte. Damit liegt nichts gegen die Künstler vor.

Der Antrag von Thomas Zollinger, eine Bewilligung für eine erneute Performance in Noseland auszusprechen, wurde aber mangels Zuständigkeit abgewiesen.

Eigentlich wollten wir eine normale Repo machen, aber ...

Video: watson/Angelina Graf
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