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Kurde wegen Angriffs auf Türken 2015 in Bern vor Gericht

Kurde wegen Angriffs auf Türken 2015 in Bern vor Gericht

08.03.2021, 11:20
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Die Polizei sperrt die Kirchenfeldbruecke ab, nach einer Auseinandersetzung von Kurden mit Tuerkischen Nationalisten, am Samstag, 12. September 2015, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Kurden-Demo im Jahr 2015 in BernBild: KEYSTONE

Zu wüsten Szenen kam es am 12. September 2015 anlässlich einer Kundgebung in Bern: Türkische Demonstranten und kurdische Gegendemonstranten gingen aufeinander los. Seit Montagmorgen steht nun ein kurdischer Demonstrant wegen eines Angriffs auf Türken vor dem Regionalgericht in Bern.

Ein Berner Staatsanwalt wirft dem 28-jährigen, in Süddeutschland wohnhaften Mann versuchte schwere Körperverletzung, eventuell einfache Körperverletzung, eventuell Angriff vor. Auch soll er sich des Landfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben.

Vorgeworfen wird dem Mann in der Anklageschrift hauptsächlich, sich am Angriff auf zwei Autos beteiligt zu haben, welcher sich auf der Berner Schwellenmattstrasse ereignete. Das ist eine Strasse, welche vom Helvetiaplatz, wo sich die kurdischen Gegendemonstranten versammelten, hinunter zur Aare führt.

Der Angeklagte soll dabei mit einem länglichen Gegenstand auf den am Boden liegenden Fahrer des einen Autos eingeschlagen haben. Danach soll er das Heckfenster des anderen Autos zertrümmert und den türkischen Beifahrer dieses Autos angegriffen haben. Mehrere Kurden beteiligten sich an diesen Angriffen.

Später wurde der 28-jährige Kurde vom Auto erfasst, dessen Fahrer gewendet hatte und auf dem Weg zurück in Richtung Helvetiaplatz mehrere Menschen umfuhr. Diese Szenen wurden damals gefilmt und machten schweizweit Schlagzeilen.

Kurde gibt Angriff zu

Der 28-jährige Kurde schwieg bisher laut dem Gerichtspräsidenten zu den Anschuldigungen. Vor Gericht nahm er aber Stellung. Er wolle diese Sache hinter sich bringen, sagte er.

Es stimme, dass er sich an diesem Angriff beteiligt habe. Mit einer hölzernen Fahnenstange habe er zwei- bis dreimal auf die Extremitäten des Autofahrers eingeschlagen. Danach habe er auch die Heckscheibe des anderen Autos traktiert, doch die sei schon beschädigt gewesen.

An der Kundgebung beteiligt habe er sich, weil er auf Facebook davon erfahren habe. Er sei davon ausgegangen, sie sei bewilligt. Als die Polizei mit Pfefferspray gegen Kurden und Sympathisanten vorgegangen sei, habe er sich entfernen wollen. Dabei sei er eben auf die Schwellenmattstrasse geraten.

Dort hätten Kurden «Im Auto sind graue Wölfe!» gerufen. «Leider» habe er sich dann an dem Angriff beteiligt. Er bereue die Tat und entschuldige sich bei den Opfern. Heute sei er «ein gestandener Mann». Damals sei er «jung und dumm» gewesen und habe im Affekt gehandelt.

Kurdenkonflikt schwappt nach Bern

Als am 12. September 2015 Türken und Kurden in Bern aufeinander los gingen, tobte in der Südosttürkei respektive dem Nordirak ein heftiger Konflikt. Dieser Konflikt - er drehte sich damals vor allem um die südosttürkische Stadt Cizre - schwappte an diesem Tag nach Bern über.

Türkische Nationalisten der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) wollten in Bern Kundgebung gegen «jegliche Art von Terrorismus» durchführen. Diese war bewilligt worden. Kurden - unterstützt von Sympathisanten aus der Schweiz - wollten diese Demonstration um jeden Preis verhindern und versammelten sich schon vor Kundgebungsbeginn auf dem Helvetiaplatz.

Auf diesem Platz und in der Umgebung kam es dann zu einzelnen Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken. Einen Zusammenstoss der beiden Kundgebungszüge konnte die Polizei verhindern. Sie geriet aber ins Visier der Kurden, weil sie die unbewilligte Kundgebung «gegen Krieg und Massaker in Kurdistan» auf dem Helvetiaplatz auflösen wollte.

Insgesamt 25 Personen wurden verletzt, darunter fünf Polizisten. Verschoben wurde kürzlich der Prozess, der gegen jenen Automobilisten hätte stattfinden sollen, welcher bewusst in die Gruppe von Menschen hineingefahren sein soll. Die «Grauen Wölfe» gelten als ultranationalistische oder rechtsextreme türkische Organisation, welche beispielsweise in Frankreich verboten wurde.

Rissquetschwunden und Knochenbrüche

Wie aus der Anklageschrift gegen den Kurden hervorgeht, erlitt der türkische Autofahrer beim Angriff der Kurden drei Rissquetschwunden am Kopf, dazu weitere Verletzungen. Die Rissquetschwunden mussten genäht werden.

Der vom Auto erfasste Angeklagte erlitt einen Bruch des Schädelknochens mit leichten Blutungen unter der Hirnhaut sowie den Bruch des linken Schulterblatts. Nach zwei Tagen im Spital konnte er dieses verlassen. (aeg/sda)

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