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Vielleicht kommt «Carlos» heute zurück ins teure Sondersetting. Nur, wer ist dann eigentlich der Dumme?

Der schweizweit berühmt gewordene Carlos beim Thaibox-Training während seines Sondersettings der Zürcher Jugendanwaltschaft. 
Der schweizweit berühmt gewordene Carlos beim Thaibox-Training während seines Sondersettings der Zürcher Jugendanwaltschaft. Bild: SRF

Vielleicht kommt «Carlos» heute zurück ins teure Sondersetting. Nur, wer ist dann eigentlich der Dumme? 

Der jugendliche und von den Medien ins Gefängnis geschriebene Straftäter Carlos steht heute vor Gericht. Er muss sich für die Zerstörung einer Zelle verantworten, in der er nie hätte sitzen dürfen. 
28.08.2015, 06:1028.08.2015, 11:23
Rafaela Roth
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«Carlos» ist kein Heiliger. Carlos lernte besser mit Fäusten zu sprechen als mit Worten. Doch Carlos war auf gutem Wege, bevor sei Anwalt Hansueli Gürber ihn am 25. August 2013 als Therapie-Erfolgsbeispiel in einer SRF-«Reporter»-Sendung vorführte und ein «Blick»-Reporter in tags darauf zum «Fall Carlos» hochschrieb – zu Carlos, dem Verbrecher, dem man in einem teuren Sondersetting auch noch ein schönes Leben machte. 

Fakt ist, dass Carlos' richtiger Name überhaupt nicht spanisch klingt. Und dass, je nach dem, wie das Bezirksgericht heute entscheidet, Carlos wieder genau da ankommt, wo er vorher war: In einem teuren ambulanten Sondersetting. Nur, wer ist dann eigentlich der Dumme? 

Es ist kein komplizierter Fall, den das Bezirksgericht Dietikon heute behandelt. Es geht um mehrfache Sachbeschädigung, Drohung und Behinderung einer Amtshandlung. Davon gibt es jährlich Hunderte. Drohungen wie die, für die Carlos heute vor Gericht steht, kommen in den schummrigen Ecken der Zürcher Langstrasse jedes Wochenende vor. 

Doch hier geht es um Carlos, um den, der völlig unvorbereitet für ein Exempel an der Schweizer «Kuschel-Justiz» herhalten musste, den man dann einzig und allein aufgrund des daraus entstandenen öffentlichen Drucks zurück ins Gefängnis steckte und später in eine stationäre Massnahme, in der er durchdrehte und sein Zimmer zu Kleinholz hackte. Dafür muss er heute gerade stehen. Doch die von der Zürcher Justizdirektion verhängte und vom Obergericht bestätigte Inhaftierung aufgrund des Medienrummels war unrechtmässig, wie das Bundesgericht am 18. Februar 2014 entschied. Carlos hätte gar nie in der Zelle sitzen dürfen, die er zerstört hatte. 

Und jetzt soll er wieder rein. Im Oktober 2014 soll er einen Mann in der Langstrasse bedroht haben und danach geflüchtet sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe für Carlos und eine elfmonatige Haftstrafe, die zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden soll. Eine erneute Therapie also, nach Artikel 63 im Strafgesetzbuch anwendbar für psychisch schwer gestörte Täter und Drogensüchtige. 

Was genau sich der Staatsanwalt unter dieser ambulanten Therapie vorstellt, wird er erst heute vor Gericht ausführen. Ironischerweise könnte sie ganz ähnlich aussehen, wie das Sondersetting, das Gürber damals für ihn kreierte. Mit anschliessendem elfmonatigem Gefängnisaufenthalt.

Wer ist dann der Dumme? Ist es Hansueli Gürber, der seinen Therapiemusterknaben allzu naiv im öffentlich-rechtlichen Fernsehen vorzeigte? Oder ist es sein ehemaliger Chef, der Grüne Martin Graf, der damalige Zürcher Regierungsrat und Justizdirektor, der seinen Mitarbeiter nicht stützte, sondern ihn unter dem medialen Druck fallen liess und das Sondersetting ebenfalls verurteilte? Oder sind es etwa die Medien, die den «Fall Carlos» erst skandalisierten?  

Oder sind es wir, die Gesellschaft, die jugendliche Straftäter zwar hervorbringt, aber nachher nicht mit ihnen umzugehen weiss? Die sie lieber für immer wegsperrt, als dass einer, wie es der inzwischen pensionierte Hansueli Gürber tat, die Verantwortung für sie übernehmen würde? Die Schweizer Gefängnisse sind zum Bersten voll. Junge Männer warten unter Umständen bis zu einem Jahr in Haft, bis sie ihre Therapien überhaupt beginnen können

Es sind Jugendliche in stationären Massnahmen, denen, wie bei Carlos ein angespannter Psychiater ein Gutachten ausstellt, mit dem sie es kaum je wieder aus der Massnahme raus schaffen. Doch Wegsperren ist keine Lösung – und schon gar keine billige. Jugendliche Straftäter haben eine zweite Chance verdient, manchmal auch eine dritte und eine vierte. Wenn nur jeder vierte bis zum 25. Altersjahr sozialisiert werden kann, ist das insgesamt immer noch günstiger, als die Schäden lebenslanger Kriminalkarrieren und die damit einhergehenden Haftstrafen zu finanzieren. 

Welches Urteil das Bezirksgericht Dietikon heute auch immer fällt: Es sollte auf Therapie statt Strafe für den 19-Jährigen setzen. 

Sonst sind wir am Ende alle die Dummen. 

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Namenloses Elend
28.08.2015 07:55registriert Oktober 2014
Ich denke einen solchen Text kann nur jemand verfassen, der noch nie Gewalt erleiden musste. Heute wurde noch ein anderes Urteil gefällt. 10 Monate teilbedingt für eine Person die sieben mal mit einem Messer in den Hals und Kopf des Opfers gestochen hat. WTF??? Glaub mir wenn jemand von deiner Familie oder du selber mal bleibende Schäden einer unnötigen Attacke davonträgst, änderst du deine Meinung.
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nay
28.08.2015 07:07registriert Februar 2014
Es wird wohl leider so rauskommen, dass wir am Schluss alle die Dumen sind.
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