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Das sei gelinde gesagt ein Skandal, sagte Georg M., der Partner der in Rupperswil ermordeten Carla Schauer, am Mittwoch in der «Rundschau». Die Ermittlungsbehörden hatten zwar die DNA des Täters, durften diese aber des Gesetzes wegen nicht analysieren. Warum Thomas N. dann doch gefasst werden konnte, ist nicht bekannt. Man habe wohl monatelang gesucht, und dabei die Lösung eigentlich schon auf dem Tisch gehabt, mutmasste Georg M.
Im Gegensatz zum Vierfachmord in Rupperswil bleiben andere Verbrechen ungelöst, obwohl ebenfalls DNA der mutmasslichen Verbrecher vorhanden ist. Hier sind drei Beispiele.
21. Juli 2015, 22.40 Uhr, Dammweg Luzern: Eine 26-Jährige wird auf dem der Reuss entlangführenden Weg von ihrem Velo gezerrt, in einen Waldstreifen geschleppt und vergewaltigt. Sie bleibt schwer verletzt liegen und ist seit dem Vorfall vom Hals abwärts gelähmt. Trotz Aussetzung einer Belohnung von 10‘000 Franken, einem vagen Signalement des Täters und einer DNA-Probe tappen die Ermittler im Dunkeln. Nach monatelangen Ermittlungen lädt die Polizei 371 Männer zum DNA-Test vor – ohne Treffer.
Im Mai 2016 steigt eine 18-jährige Australierin nachts um 4 Uhr vor dem Bahnhof Luzern in ein Taxi und will nach Hause zu ihren Gasteltern in Kriens. Der Taxichauffeur bringt die junge Frau allerdings nicht an ihr Ziel, sondern biegt vorzeitig ins Industriegebiet Sternmatt ab und vergewaltigt sie mutmasslich im Auto.
Die junge Frau kann sich befreien, rennt zu ihren Gasteltern, die umgehend die Polizei alarmieren. DNA-Spuren, die an der jungen Frau gefunden wurden, wurden sichergestellt.
Update: Der mutmassliche Taxi-Vergewaltiger konnte überführt werden. Er sitzt seit dem 24. Mai in Untersuchungshaft.
Am Abend des 15. Dezember 2010 gegen 18.30 Uhr will ein Patient zu seinem Termin bei der Psychiaterin. Er findet die 56-jährige Ärztin regungslos und mit schweren Verletzungen auf dem Boden ihrer Praxis im Zürcher Seefeld vor. Später wird bekannt, dass die Frau mit einem Messer erstochen worden war. In der Nähe der Liegenschaft waren mehrere Videokameras montiert – alles Attrappen.
Die Polizei geht mit höchster Wahrscheinlichkeit davon aus, DNA des Täters sichergestellt zu haben. Das Zürcher Obergericht zitierte rund 300 Männer zum ersten Massen-DNA-Test der Schweiz. Der Fall bleibt bis heute ungelöst.
DNA-Proben und -Datenbanken sind unerlässlich für die Polizeiarbeit, doch die ermittlerische Freiheit im Umgang mit DNA ist stark eingeschränkt.
Im Gesetz heisst es:
Nach anderen Merkmalen zu forschen, beispielsweise Haar- und Augenfarbe, Statur oder die Einschätzung der Ethnie, ist verboten.
Das hat mehrere Gründe: Kritiker befürchten, dass eine Lockerung der Gesetze den Kerngehalt der persönlichen Freiheit tangieren würde. Die Speicherung von Profilen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Und damals, als das erste DNA-Gesetz in der Schweizer Verfassung verankert wurde, steckte die Forschung noch in den Kinderschuhen.
Heute noch sind Experten skeptisch: Erbgutanalysen liefern nur Wahrscheinlichkeiten, keine klaren Ergebnisse, sie sind nicht zuverlässig und deshalb kaum hilfreicher als eine Zeugenaussage, so die Kritik. Ausserdem: Was, wenn das Profil ungenau ist, der Täter durch das Raster fällt und die Ermittlungen zu Unrecht kanalisiert werden?
Gegenüber watson sagt die Piratenpartei, sie lehne es ab, dass tief in die Privatsphäre eingedrungen werden dürfe. «Zudem ist zu beachten, dass DNA-Spuren auch in die Irre führen können, zum Beispiel durch Laborfehler oder wenn der Täter falsche Spuren legt.»
Trotz der Kritik hält das Parlament das DNA-Gesetz aus dem Jahr 2005 für überholt. Bereits hat der Nationalrat eine Motion gutgeheissen, die eine Entschlüsselung der sogenannt «codierten» DNA erlauben soll.
Selbst unter Linken und Datenschützern stiess die Motion auf geringen Widerstand – anders als vor 16 Jahren, als das Parlament die vom Bundesrat vorgesehene ausführlichere Analyse aus Datenschutzbedenken wieder aus dem Gesetz kippte.