
Sag das doch deinen Freunden!
Konsequenterweise müsste ein Verbot neben Nikab und Burka auch das traditionelle weisse Gewand für arabische Männer miteinschliessen, da es ebenfalls beinahe einer Ganzkörperverschleierung gleichkommt.
Vor allem wenn man Bart und Sonnenbrille dazuzählt.
Araber verzichten zwar in der Regel im Ausland auf das Tragen des Thawbs – nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen. Das ist aber noch lange kein Grund, dies nicht zu verbieten. Die gute Nachricht: Der vorgeschlagene Verfassungsartikel des Egerkinger Komitees ist bereits geschlechtsneutral formuliert und würde also auch für Männer gelten.
«In der Bundesverfassung steht nichts von Händeschütteln», verteidigte sich einst der Rektor der Sekundarschule in Therwil (BL). Zwei Schüler muslimischen Glaubens weigern sich dort, einer Lehrerin die Hand zu geben. In diesem Fall müsste nicht mit einem Verbot, sondern einem Gebot gearbeitet werden, zum Beispiel:
Auch ein Gebotsfall, denn vereinzelt verzichten Schweizer Schulen bereits auf Schweinefleisch im Menüplan, sehr zum Unmut konservativer Politiker. In Dänemark sind diese zur Tat geschritten und haben ein solches Schweinefleisch-Gebot beschlossen. In der Schweiz wäre folgender Verfassungsartikel denkbar:
Wen eines der vier Minarette in der Schweiz stört, der würde am islamischen Gebetsruf wohl auch keine Freude haben. In Deutschland macht die rechtspopulistische AfD gegen den Ruf des Muezzins mobil. In der Schweiz ist er nirgends zu hören. Noch nicht.
Angesichts zahlloser problematischer Textstellen sollte ein Verbot des Buchs in Betracht gezogen werden.
Einen Gefallen tut man den Buben im jetzigen Klima mit einer solchen Namenswahl ohnehin nicht.
Erwiesenermassen der Volksgesundheit abträglich.
Sieht zwar hübsch aus, aber passt nicht ins Schweizer Ortsbild.
Als Geste des Guten Willens wären pseudoarabische Schriftzeichen weiterhin erlaubt:
Dieses Schnellrestaurant benutzt sie schon heute in vorauseilendem Gehorsam:
... und gleichzeitig effizient und kommen auf diese alte Forderung der «Weltwoche» zurück: