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Wegen Quaggamuschel: Reinigungspflicht für Bodensee-Boote wird geprüft

Besitzer von Bodensee-Booten könnten bald zur Bootsreinigung verpflichtet werden

26.06.2026, 18:1226.06.2026, 18:12

Bootsbesitzer müssen ihre Boote vielleicht bald reinigen, wenn sie dieses von einem anderen Gewässer in den Bodensee bringen. Die Internationale Bodensee-Konferenz zumindest macht sich für entsprechende Vorschriften stark.

Der Bodensee ist voller Quaggamuscheln, die Ökosysteme beeinträchtigen und Millionenschäden an Infrastrukturen anrichten können. Vor der Muschel kann man das Gewässer nicht mehr bewahren. Sehr wohl aber soll der Bodensee vor der Einschleppung weiterer invasiver Arten geschützt werden, etwa mit einer Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Eine solche bereitet die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) vor.

Konkret beauftragte die IBK die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) und die IBK-Kommission Umwelt, die nächsten Schritte für eine mögliche Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Einzugsgebiet des Bodensees vorzubereiten. Dies geht aus einer Medienmitteilung der IBK anlässlich eines Strategiegesprächs in Horgen ZH vom Freitag hervor.

Schlupfloch St.Gallen und Thurgau

Über Boote, die von einem Gewässer ins nächste gebracht werden, können invasive Arten in andere Seen eingeschleppt werden. Nach mehreren Innerschweizer Kantonen führte auch der Kanton St.Gallen auf April 2025 hin eine Melde- und Reinigungspflicht für Bootsbesitzer ein. Seither müssen Schiffe bei Gewässerwechseln durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt werden. Wer sein Boot also beispielsweise vom Zürichsee in den Walensee bringt, muss es reinigen lassen.

Für den Bodensee allerdings gilt eine Ausnahme, heisst es auf der Internetseite des St.Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei. Für interkantonale respektive internationale Seen würden spezielle Regeln gelten. «Wer auf St.Galler Boden in den Bodensee einwassern will, muss dies ebenfalls melden, allerdings entfällt die Reinigungspflicht», heisst es auf der Webseite.

Auch der Kanton Thurgau kennt aktuell keine Pflicht, dass Bootsbesitzer ihr Schiff vor dem Einwassern in den Bodensee reinigen müssten. «Es macht keinen Sinn, wenn nur einzelne Anrainer eine Reinigungspflicht einführen. Wenn, dann müssen alle mitziehen», sagte Martin Eugster, Leiter Amt für Umwelt beim Kanton Thurgau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Genau darauf hätten sich alle Anrainer des Bodensees am Freitag verständigt. Die IBK prüft gemäss Eugster nun nochmals vertieft, ob eine Bootsreinigungspflicht auch wirklich geeignet ist, die Einschleppung invasiver Arten zu verhindern.

«In einer Studie soll weiter abgeklärt werden, welche Massnahmen gegen die Einschleppung von Neobiota geeignet sind und mit welchen künftigen Arten und Schadenspotenzialen im Bodenseeraum zu rechnen ist», heisst es dazu ergänzend in der Medienmitteilung der IBK.

Gleiche Regeln für alle

Letztlich sollen um den ganzen Bodensee herum dieselben Regeln bezüglich einer allfälligen Reinigungspflicht für Boote gelten. Laut Martin Eugster vom Thurgauer Amt für Umwelt ist dazu eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) angedacht.

Die Infrastruktur, um die Boote zu reinigen, ist gemäss Informationen der IBK zumindest bereits in Teilen vorhanden. «Nach vorläufigem Stand gibt es mindestens 42 Bootswaschplätze rund um den See», heisst es in der Mitteilung. Martin Eugster sieht auch den Thurgau gut aufgestellt diesbezüglich. «Auf Thurgauer Boden gibt es bereits mehrere Betriebe, die für solche Reinigungen zertifiziert sind.»

Eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht kennen bereits mehrere Schweizer Kantone. Neben St. Gallen sind dies Nid- und Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Bern, Graubünden, Zürich und Glarus.

Die IBK ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel ist es gemäss eigenen Angaben die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten. (sda)

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