Wegen Quaggamuschel: Auf dem Linthkanal dürfen keine Motorschiffe mehr verkehren
Auf dem Linthkanal werden auch in diesem Jahr keine Motorschifffahrten bewilligt. Damit will das Linthwerk eine Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel sowie weiterer invasiven Wasserorganismen verhindern. Die Quaggamuschel verbreitet sich in der Schweiz immer weiter und hat unter anderem den Zürichsee befallen.
Das Linthwerk wirke bei verschiedenen Massnahmen mit, um die Ausbreitung der Quaggamuschel sowie weiterer invasiver Wasserorganismen in den Walensee zu unterbinden, teilte die Linthkommission am Dienstag weiter mit. Bereits seit Anfang 2025 würden keine Bewilligungen für Motorschifffahrten zwischen Obersee und Walensee mehr ausgestellt.
Die Linthkommission habe nun beschlossen, die Regelung zu verlängern und bis auf Weiteres keine Bewilligungen für Motorschifffahrten auf dem Linthkanal zu erteilen.
Im Januar 2026 haben laut Mitteilung die zuständigen Fachstellen der Kantone festgelegt, zu welchem Gewässersystem der Linthkanal künftig zählt. Die Grenze wird in Ziegelbrücke auf Höhe der Ziegelbrückstrasse-Brücke gezogen. Flussabwärts gehört der Linthkanal zum Gewässersystem des Zürichsees, flussaufwärts zum Walensee.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schiffe und Boote ungereinigt zwischen den beiden Seen verkehren und damit die Quaggamuschel oder andere invasive Arten verschleppen. Gleichzeitig werde der kommerzielle Gummiboot-Betrieb von linthboot.ch weiterhin ermöglicht. Dessen Boote starten in Ziegelbrücke unterhalb der neuen Gewässergrenze und fahren bis in den Obersee.
Private Gummiboote und Stand-up-Paddleboards nicht betroffen
Private Gummiboote und Stand-up-Paddleboards ohne amtliche Kennzeichen sind von der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht sowie von der neuen Gewässergrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin auf dem ganzen Linthkanal verkehren.
Die invasive Muschelart verändert die Ökologie eines Sees innert weniger Jahre stark und verursacht grosse Probleme bei Infrastrukturanlagen, insbesondere bei der Trinkwasserversorgung, Sie kann neue Gewässer befallen, indem ihre Larven als blinde Passagiere am Rumpf oder im Kühlwasser von Booten mitreisen. (sda)
