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Gericht Horgen ZH verurteilt Rottweiler-Halter zu Freiheitsstrafe

Gericht Horgen ZH verurteilt Rottweiler-Halter nach Hunde-Attacke zu Freiheitsstrafe

13.09.2022, 14:5813.09.2022, 15:55
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Das Bezirksgericht Horgen hat am Dienstag zwei Hundebesitzer, ein ehemaliges Paar, schuldig gesprochen. Ihr Rottweiler hatte eine Rentnerin angefallen und schwer verletzt.

Die 35-jährige Beschuldigte kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Ihr 33-jähriger Ex-Mann wurde vom Bezirksgericht zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Den geforderten Landesverweis für die Kroatin lehnte das Gericht ab.

Das Paar habe gewusst, wie gefährlich der Rottweiler war. Es habe mehrere Beissattacken gegeben, sagte der Gerichtspräsident. Die Halterin habe die Sitution vor Gericht beschönigt. Der Mann wiederum habe versucht, die Verantwortung ganz auf seine Ex-Frau abzuschieben. Als Halter des mittlerweile eingeschläferten Hundes sei er aber ebenso verantwortlich für die Attacken.

Schwere psychische Schäden

Die Richter schätzen die Körperverletzung aufgrund der psychischen Folgen als schwer ein. Das Opfer sagte aus, dass es sich kaum noch aus dem Haus traue. Die körperlichen Verletzungen der Frau, die vier Tage im Spital lag, seien zwar «übel», aber gelten gemäss den Richtern juristisch nicht als schwer.

Zu dem tragischen Vorfall kam es im Oktober 2019. Die Frau machte mit dem Hund einen Spaziergang in Horgen. Das Tier war angeleint, trug aber keinen Maulkorb. Sie vermochte ihn nicht zurückzuhalten, als er sich von hinten auf eine vorbeigehende Rentnerin stürzte.

Hund stösst Rentnerin zu Boden

Der Hund stiess die Rentnerin zu Boden und fügte ihr zahlreiche Bisswunden in Gesicht sowie an Nacken, Kopf, Rücken und Armen zu. Anstatt sich um die Schwerverletzte zu kümmern, packte die Frau den Hund und lief nach Hause.

Dieses Verhalten fiel den Richtern besonders negativ auf. «Es ist für uns unverständlich, dass man da einfach weggehen kann», sagte der Gerichtspräsident. Es sei eine elemantare Pflicht für Hundeführer, in solchen Situationen einzugreifen.

Die Landesverweisung für die Frau wäre bei schwerer Körperverletzung eigentlich obligatorisch gewesen. Der Gerichtspräsident sagte aber, dass sie ein Härtefall sei. Die 35-Jährige ist in der Schweiz aufgewachsen und ihre Familie lebt hier. Die Richter schätzten sie als gut integriert ein und sehen keine grosse Rückfallgefahr.

Höhere Strafen gefordert

Vor dem Bezirksgericht Horgen hatte sich das Paar wegen des Vorwurfs der schweren eventualvorsätzlichen Körperverletzung zu verantworten. Der Frau warf die Staatsanwältin zudem Unterlassung der Nothilfe vor, dem Mann Tierquälerei. Er sollte mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sie mit 24 Monaten bestraft werden, beides bedingt.

Laut dem Verteidiger der 35-Jährigen wäre eine bedingte Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen angemessen gewesen. Der Verteidiger des Ex-Mannes plädierte auf einfache Körperverletzung. Er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert. (aeg/sda)

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80 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ulknudel
13.09.2022 16:04registriert Mai 2022
Habe ich es richtig verstanden, dass sie nicht mal für die unterlassene Hilfe verurteilt wurde? Dass von vornherein „nur“ bedingte Strafen gefordert wurden finde ich auch krass.

Bin selbst Hundehalter, kenne mich auch sehr gut mit Rottweiler aus, daher sehe ich das Verhalten der Frau nicht als fahrlässig, sondern vorsätzlich, gehört noch ein Hundehalteverbot dazu.
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Ruggedman
13.09.2022 15:20registriert Mai 2018
Absolut lächerliche Strafen. Das hat nur mit Glück keine Todesopfer gefordert.
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ChlyklassSFI // FCK NZS
13.09.2022 15:38registriert Juli 2017
Tierhalteverbot?
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